Kritik hagelte es am Donnerstag nach einem Auftritt von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Kleinwalsertal (Vorarlberg). Der Kanzler nahm quasi ein Bad in der Menge – unfreiwillig, wie es aus dem Kanzleramt später hieß. Kurz habe die Menschen dazu angehalten, einen Meter zwischen sich und ihm frei zu lassen. Von Seiten der NEOS prüft man nun eine Anzeige.
Diskussion um Politiker-Foto in Salzburg
Ihren Babyelefanten hätten wohl auch Salzburger Politiker „im Schloss Mirabell vergessen“, kritisierte Lukas Rösslhuber (NEOS) am Samstag aufgrund eines Bildes, das mehrere Stadtpolitiker beim Anstoßen im Augustiner Bräu zeigt. Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP), ebenfalls auf dem Foto, erklärt später: Man habe den Abstand nur kurz für das Foto nicht eingehalten, ansonsten darauf geachtet. Auch hier kündigen die NEOS eine Anzeige an.
Ein Meter Abstand an öffentlichen Orten
Grundsätzlich gilt es, an öffentlichen Orten einen Meter Abstand zu halten. Dazu zählen sowohl jene im Freien, als auch jene in geschlossenen Räumen. Zusätzlich dazu muss in geschlossenen Räumen – außerhalb den eigenen vier Wänden – ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden, erläutert Rechtsanwalt Robert Krivanec.
Die Detailregelungen im Überblick:
- Öffentliche Verkehrsmittel: Ein Meter Abstand und MNS-Pflicht. AUSNAHME: Wenn aufgrund der Fahrgastanzahl Abstand nicht eingehalten werden kann.
- Fahrgemeinschaft: Zwei Personen pro Sitzreihe plus MNS, außer bei Personen aus dem eigenen Haushalt.
- Handel: Ein Meter Abstand plus MNS-Pflicht. AUSNAHME: Dienstleister wie Frisör, Nagelstudio, etc.
- Arbeit: Ein Meter Abstand, außer es gibt zusätzlichen Schutz z.B. durch eine Plexiglaswand zwischen Arbeitsplätzen
- Gastronomie: Ein Meter Abstand plus MNS-Pflicht beim Betreten. Keine Maskenpflicht beim Weg auf die Toilette oder beim Verlassen, Abstand halten gilt aber immer.
- Sport: Zwei Meter Abstand
Rechtsanwalt: "Müsste zu einer Bestrafung kommen"
Mit dem Hintergrund dieser Verordnung ist für den Rechtsanwalt die Anzeige im Falle der Salzburger Stadtpolitik gerechtfertigt. „Sobald die Abstandsregel nicht eingehalten wird, ist es eine Verwaltungsübertretung“, betont Krivanec. Sie ist an keine „zeitliche Dimension geknüpft“, wenn der Abstand also nur kurz nicht eingehalten wird, gilt das trotzdem als Übertretung. Er hebt allerdings hervor, dass das schuldhaft – also bewusst – passieren muss, nicht aus Versehen. „Die gestellten Politiker-Fotos sind nicht unabsichtlich passiert, wie etwa im Kleinwalsertal, wo die Leute unerwartet zusammengelaufen sind. Streng genommen müsste es zu einer entsprechenden Bestrafung kommen“, sagt er.
Rechnet er in diesem Fall damit, dass es auch dazu kommt? "Eher nicht." Es werde wohl bei einer Ermahnung bleiben, so der Experte.
(Quelle: salzburg24)