In Linz ist bereits eine Waffenverbotszone geplant, in Innsbruck wird sie ab 1. Dezember nach einem tödlichen Messerangriff in der Ausgehmeile „Bögen“ eingeführt. Geprüft wird die Einrichtung von Waffenverbotszonen derzeit in ganz Österreich, die Weisung dazu kam aus dem Innenministerium.
Polizei prüft alte Fälle in Salzburg
In Salzburg werde derzeit überlegt, ob und wo eine Einführung sinnvoll wäre. „Dazu werden alte Fälle überprüft. Einen aktuellen Anlassfall, so wie in Innsbruck, haben wir in Salzburg glücklicherweise nicht“, erklärt Polizeisprecher Hans Wolfgruber im Gespräch mit SALZBURG24. Das Augenmerk bei der Überprüfung liegt dabei auf der Häufung von Delikten.
Schutzzone im Lehener Park
Grundsätzlich sind Verbotszonen keine neue Erfindung. Wolfgruber erinnert daran, dass etwa im Lehener Park 2016 eine Schutzzone eingerichtet wurde (SALZBURG24 berichtete). Grund waren steigende Drogendelikte sowie eine Bluttat. Solche Zonen werden immer anlassgegeben eingeführt: „Wenn man ohne auskommt ist das besser, denn jede Verbotszone ist auch auf eine Weise eine Beschränkung der persönlichen Freiheit der Menschen“, informiert Wolfgruber.
Verbot gilt nicht gegen Berechtigte
Das Verbot gilt dabei nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung dabei haben. Außerdem wird die Verbotszone zeitlich beschränkt und wieder aufgehoben „sobald eine Gefährdung nicht mehr zu befürchten ist und treten jedenfalls drei Monate nach ihrem Wirksamwerden außer Kraft“, heißt es im Sicherheitspolizeigesetz. Dort ist die Waffenverbotszone gesetzlich geregelt.
Waffenverbot soll Straftaten verhindern
Theoretisch käme also jeder öffentliche Ort für ein Verbot in Frage. Sinnvoll sei eine Zone laut Wolfgruber nur, wenn Straftaten durch ein Waffenverbot verhindert werden können. Einen konkreten Ort in Salzburg für eine Waffenverbotszone habe man derzeit nicht im Blick, es werden alle Fälle in den nächsten Wochen geprüft, erläutert Wolfgruber. Dabei müsse freilich das ganze Bundesland einbezogen werden, denn Waffen kommen nicht nur in der Stadt Salzburg zum Einsatz.
Polizei legt Strafrahmen fest
Wer trotz Verbots eine Waffe dabei hat, muss in Linz mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro rechnen, in Innsbruck ebenso. Der Strafrahmen werde aber für die Verbotszonen von der Polizei selbst festgelegt: „Es kommt auf mehrere Faktoren an: Welche Waffe hat jemand bei sich? Besteht ein Waffenverbot gegen die Person? Wurde bereits mehrmals gegen das Verbot verstoßen?“ betont Wolfgruber.
Kommt Waffenverbot in Salzburg?
Am Einschreiten der Polizei ändere sich wenig, die Arbeit werde nicht unbedingt leichter, erläutert Wolfgruber. Ein Unterschied sei, dass die Überwachung verstärkt wird und bei einer Kontrolle Waffen auch abgenommen werden können, wenn kein Waffenverbot gegen die Person besteht. Ob eine Waffenverbotszone in Salzburg eingerichtet wird, darüber entscheidet die Polizei in den kommenden Tagen. Die Einführung einer solchen Zone wird freilich öffentlich kommuniziert, bestätigt Wolfgruber abschließend.
(Quelle: salzburg24)