Der 23-jährige Pongauer soll beim Krampuslauf am 4. Dezember 2011 in Bischofshofen (Pongau) laut Anklage einem Zaungast durch den Schlag mit der Rute einen Finger gebrochen haben. Doch das Opfer und Zeugen haben bei dem Prozess unterschiedliche, teils widersprüchliche Angaben gemacht. Der bereits rechtskräftige Freispruch erfolgte im Zweifel.
Widersprüche bei Aussagen
Der Beschuldigte hat in der fortgesetzten Verhandlung heute seine Unschuld beteuert. Zum Tatzeitpunkt um 19.30 Uhr sei sein Mandant mit seiner Gruppe, der sogenannten Pass, noch gar nicht eingelaufen, betonte Verteidiger Thomas Hölber. "Das Opfer hat geglaubt, der Krampus trug ein weißes Fell. Die Pass des Angeklagten hatte aber ein schwarzes Fell."
Verletzungen könnten anderen Ursprung haben
Ein Bruder des Verletzten konnte sich im Zeugenstand zwar noch genau an die Ordnungs-Nummer des Krampus erinnern, nicht aber an die Farbe des Felles. Er wusste auch nicht mehr, ob der Täter mit einer Rute oder mit etwas anderem über das Absperrgitter geschlagen hatte. "Es sieht so aus, als ob dem Zeugen die Nummer eingebläut wurde", meinte der Verteidiger. "Das Opfer hat auch erst drei Tage später den Arzt aufgesucht." Deshalb lasse sich nicht mehr objektivieren, ob die Verletzung tatsächlich von dem Krampuslauf herrühre.
Opfer konnte sich nicht erinnern
Einzelrichter Roland Finster gab nach dem Freispruch zu bedenken, dass das angebliche Opfer bei der Einvernahme durch die Polizei gesagt habe, es hätte die Nummer des Krampus selbst gesehen. Wie sich herausstellte, stammten diese Angaben von dem Bruder des Opfers. Der Bruder habe sich zwar an die Nummer, nicht aber an die genaue Lage der Ziffer am Körper und auch nicht an das Aussehen des Felles erinnern können.
(APA)
(Quelle: salzburg24)