Eine Messerattacke vom 12. September 2011 in Bischofshofen (Pongau), bei der ein 58-Jähriger getötet und dessen 40-jähriger Sohn schwer verletzt worden war, ist Thema einer öffentlichen Verhandlung des Obersten Gerichtshofes (OGH) am 13. Dezember in Wien. Vier Burschen wurden am 6. Juli in Salzburg erstinstanzlich zu Haftstrafen verurteilt, ihre Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Zwei Rechtsanwälte orteten einen Rechtsirrtum, der dem Erstgericht unterlaufen sei: Der Strafrahmen bei ihren Mandanten sei zu hoch angesetzt worden.
Zehn und acht Jahre Haft für Jugendliche
Bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg wurden ein zur Tatzeit 17-jähriger, türkischstämmiger Lehrling als Haupttäter und sein 18-jähriger Cousin als Beitragstäter wegen Mordes an dem Großonkel und wegen Mordversuchs an dem Onkel zu zehn bzw. acht Jahren verurteilt. Zwei mit ihnen nicht verwandte, türkischstämmige Komplizen - zur Tatzeit 19 und 17 Jahre alt - erhielten wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge sechs bzw. vier Jahre Haft. Die Verteidiger dieser beiden Komplizen führten in der Nichtigkeitsbeschwerde aus, dass bei der Rechtsbelehrung der Geschworenen ein falscher Strafrahmen angewendet worden sei, aufgrund dieses falschen Strafrahmens sei dann die Strafe bemessen worden.
Verteidiger: Strafrahmen zu hoch angenommen
Bei dem 19-jährigen Komplizen sei irrtümlich ein Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren statt rechtlich korrekt von einem bis zu zehn Jahren angenommen worden, bei dem 17-jährigen Komplizen ein Strafrahmen von bis zu siebeneinhalb Jahren statt bis zu fünf Jahren Haft. "Nach Ansicht der Generalprokuratur haben die zwei Angeklagten die Nichtigkeitsbeschwerde zu Recht geltend gemacht. Dem Erstgericht ist bei der Ausmessung der Strafe ein Rechtsfehler unterlaufen. Der Strafrahmen wurde zu hoch angenommen", sagte Wilfried Seidl, Sprecher der Generalprokuratur, zur APA. Auch die Staatsanwaltschaft Salzburg schloss sich dieser Argumentation an.
Die Verteidiger des Lehrlings und seines Cousins machten laut OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher in ihren Nichtigkeitsbeschwerden andere rechtliche Fehler geltend. Bei dieser öffentlichen, mündlichen Verhandlung in Wien werde der Senat des Obersten Gerichtshofes über die vorgebrachten Einwände entscheiden, den Fall aber nicht neu aufrollen, erläuterte Kirchbacher. Der Verteidiger des Hauptbeschuldigten, Peter Lechenauer, sagte, es werde auch über die Strafberufungen entschieden. Für die Angeklagten besteht bei der Verhandlung keine Anwesenheitspflicht.
Bluttat in Bischofshofen
Konflikte innerhalb der Familie dürften zu der Bluttat geführt haben. Der 17-jährige Lehrling hatte erfahren, dass der Onkel seine Mutter bedrängte, eine Beziehung mit ihm einzugehen. Dabei soll er die Frau auch bedroht haben. Daraufhin beschloss der Jugendliche laut Anklage, den Onkel zu töten. Es kam zu einem Treffen auf dem Verkaufsplatz eines Gebrauchtwagenhändlers, und dort stach der 17-Jährige auf seinen Onkel und dessen Vater ein. Der Cousin und die zwei anderen verurteilten Burschen hatten die beiden Männer mit Fäusten, Tritten und einer Stahlrute attackiert. Die zwei Komplizen waren erst kurz davor von dem Lehrling dazu angeheuert worden, sie hatten ihre Opfer vorher nicht gekannt. Der Haupttäter bestritt im Prozess eine Mordabsicht. (APA)
(Quelle: salzburg24)