Daher können jene Masken des Bundes, die vom Land am 28. Oktober an die Pflege- und Sozialeinrichtungen verteilt wurden und nicht die Nummer SC20200040 aufweisen, laut Gesundheitsministerium derzeit nur als Mund-Nasen-Schutz gewertet werden.
„Wir haben unsere Träger der Einrichtungen umgehend darüber informiert. Jetzt brauchen wir schnellstmöglich Klarheit. Der Bund prüft nun die Qualität. Bis dahin dürfen die Masken nur als Mund-Nasen-Schutz verwendet werden“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn (Grüne) und sagt weiter: „Laut ersten Informationen werden wir voraussichtlich Ende der Woche vom Bund weitere Informationen zur Prüfung bekommen. Das Land Salzburg hat aber ausreichend Lagerbestände an zertifizierten FFP2-Masken und auch der Bund hat im Bedarfsfall eine sofortige Ergänzung aus seinen Beständen zugesagt.“
Masken gelten nur mehr als Mund-Nasen-Schutz
Am Montag wurden die Träger der Einrichtungen umfassend informiert, dass die Masken neuerlich geprüft werden müssen und bis dahin lediglich als Mund-Nasen-Schutz dienen. Bei Bedarf stehen neue, zertifizierte Masken jederzeit zur Verfügung.
(Quelle: salzburg24)