Dem Mediziner wird vorgeworfen, andere Menschen vorsätzlich gefährdet und damit Körperverletzung begangen haben. Er soll trotz einer Corona-Infektion die Quarantäneanordnung der Behörde zweimal ignoriert und die Arbeit in seiner Ordination fortgesetzt haben. Laut Anklage wurden dessen Assistentin und ein Patient ebenso infiziert. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Corona-Arzt festgenommen
Der Mediziner war knapp zwei Wochen in U-Haft. Freigelassen wurde er wieder, nachdem seine Quarantäne abgelaufen und zusätzlich ein neuerlicher Test negativ ausgefallen war. Die Festnahme sei gerechtfertigt gewesen, weil er als Arzt medizinisches Sonderwissen zu Covid-19 habe und trotzdem nicht einsichtig gewesen sei, heißt es seitens der Ermittlungsbehörden.
Haftstrafe droht bei Verurteilung
Der Vertrag mit der Gesundheitskasse wurde deswegen – und wegen anderer Beschwerden im Zusammenhang mit Hygiene – bereits gekündigt.
Der Verteidiger des Mediziners sprach Mitte März von "Missverständnissen". Wegen Gefährdung durch übertragbare Krankheiten drohen dem Zahnarzt heute bis zu drei Jahre Gefängnis – wie jedem Menschen in Österreich, der nach einem CoV-Verstoß angeklagt wird.
(Quelle: salzburg24)