"Grundsätzlich wäre eine einheitliche Ausgangslage schon sinnvoll, wobei man natürlich auf die länderspezifischen Gegebenheiten Rücksicht nehmen muss", sagte Schellhorn im APA-Gespräch.
Unterschiedliche Voraussetzungen bei Mindestsicherung
Vor allem im Wohnbereich gebe es in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Voraussetzungen. "Gewisse Unterschiede muss es also geben."
Grundsätzlich sei es notwendig, dass man wieder Mindeststandards definiere, die bei der Sozialhilfe neu gestrichen wurden und durch Höchstbeträge ersetzt worden sind. Mit den Mindeststandards sei die Basisversorgung geregelt, so Schellhorn.
(Quelle: apa)