Für die von der Salzburger Landesregierung geplante Legalisierung des sogenannten kleinen Glücksspiels liegen nun die detaillierten Pläne aus dem Ressort der zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) vor. Konkret sollen im Bundesland drei Lizenzen vergeben werden, mit denen insgesamt 472 Glücksspielautomaten betrieben werden dürfen – das ist ein Automat pro 1.200 Einwohnerinnen und Einwohnern, berichten die "Salzburger Nachrichten" (SN) in der Montagausgabe. Erst im Dezember wurden bei einer Razzia in der Stadt Salzburg mehrere illegale Automaten beschlagnahmt.
Derzeit erfolgen noch letzte Abstimmungen, ein Gesetzesentwurf werde aber noch im Lauf des ersten Quartals 2025 in die Begutachtung gehen, sagte Svazeks Sprecher Dom Kamper zur APA. Für die Begutachtung werde man dann den vollen Zeitrahmen von sechs Wochen ausschöpfen, damit alle Stakeholder Zeit für ihre Stellungnahmen hätten.
Regeln für legale Glückspiel-Automaten
Einzelaufstellungen in Wirtshäusern oder Tankstellen wird es in Salzburg nicht geben. Der Abstand eines Spiellokals zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Beratungsstellen für Suchterkrankungen soll mindestens 100 Meter betragen, ab 15 Automaten müsse ein Salon mindestens 15 Kilometer von einem Casino und mindestens 300 Meter von einem anderen Automatensalon entfernt sein.
Ziel der Legalisierung sei es, den Betreibern der illegalen Lokale konsequent das Handwerk zu legen. "Wenn man das legalisiert, nimmt man ihnen die Geschäftsgrundlage weg", sagte Svazek bereits Ende 2023. Sie erwartet dabei auch Unterstützung der Lizenznehmer, wie man in anderen Bundesländern sehen könne. Dort werde mit Argusaugen darauf geschaut, illegale Anbieter zu entlarven und ihnen die Standorte zu nehmen.
Salzburger Gesetz ab Anfang 2026 in Kraft?
"Wir werden uns in Salzburg von der Strenge des Gesetzes her im Mittelfeld bewegen und verlangen bereits beim Konzessionsverfahren von den Bewerbern ein umfassendes Konzept zum Spielerschutz", sagt die Landeshauptmann-Stellvertreterin. Es brauche geschultes Personal. Entstehe bei einem Spieler dann der begründete Verdacht (durch die Spielhäufigkeit oder durch Hinweise von Dritten), dass das Existenzminimum gefährdet sei, müsse der Konzessionsinhaber Bonitätseinkünfte einholen, Beratungsgespräche führen oder die betreffende Person letztlich vom Glücksspiel ausschließen. Alle Schritte müssten dokumentiert werden.
Ziel ist es laut Kamper, dass das Gesetz Anfang 2026 in Kraft tritt. Erst dann könne aber die Ausschreibung der Lizenzen erfolgen und danach ein Auswahlverfahren durchgeführt werden.
(Quelle: apa)