Salzburg

Salzburg verschärft Ausbildung für Skiguides: Skilehrer verärgert

Ein Dorn in den Augen der Interessengsemeinschaft ist auch, dass in Salzburg weiterhin keine Einpersonenskischulen erlaubt sind.
Veröffentlicht: 20. September 2012 11:37 Uhr
Die Ausbildung für Skiguides in Salzburg wird verschärft: Einer geplanten Änderung des Salzburger Skischulgesetzes zufolge müssen sie nicht nur die Prüfung zum staatlichen Skilehrer, sondern auch die härtere Prüfung zum Skiführer absolvieren.
Lilli Zeilinger

Das Land will damit die Sicherheit abseits der Pisten erhöhen. Die Interessensgemeinschaft der Staatlichen Skilehrer Österreichs (IGSSÖ) ist jedoch verärgert. Obmann Nicolaus Winterstein (44) sagte im APA-Gespräch: "Die letzte Möglichkeit der selbstständigen Tätigkeit als Einzelperson, die des Skibegleiters, wird erschwert und ist nur mehr als Skiführer möglich." Juristisch diskriminierend sei, dass in Salzburg im Gegensatz zu Tirol und Vorarlberg eine Einpersonenskischule ohne Sammelplatz und Büro weiterhin nicht erlaubt ist.

„Hat nichts mehr mit Berufsbild Skiguide zu tun“

Die Gesetzesnovelle wird derzeit begutachtet und könnte noch vor Beginn der Wintersaison beschlossen werden. Die "kleine Skibegleiterbewilligung" fällt weg, in Zukunft gilt nur mehr die "große Skibegleiterbewilligung". Gerade die über 35-Jährigen, die mit ihren Gästen gemütlich auf der Piste unterwegs sein wollen, würden die konditionell anspruchsvolle Prüfung zum Skiführer nicht schaffen. Diese verlange fortgeschrittene Fähigkeiten im winterlichen Bergsteigen wie Klettern im 3. Schwierigkeitsgrad. Zehn bis zwölf Skibegleiter könnten ihre Konzession verlieren, befürchtet Winterstein. "Das hat überhaupt nichts mehr mit dem Berufsbild eines Skiguides zu tun. Die Skiführerausbildung gibt es auch nur in Österreich."

Mit der "kleinen Skibegleiterbewilligung" durfte der Guide seine Gäste auf oder im Nahbereich markierter Pisten begleiten, aber nicht unterrichten. Das bleibt auch bei der großen Bewilligung so, erlaubt sind allerdings eintägige Skitouren im freien Gelände.

Sicherheit auf Pisten soll erhöht werden

Aus dem Büro des Salzburger Tourismusreferenten LHStv. Wilfried Haslauer (V) hieß es, auf Wunsch der Standesvertretung, des Salzburger Berufsski- und Snowboardlehrerverbandes (SBSSV), soll die "kleine Skibegleiterbewilligung" im Gesetz wegfallen. "Uns geht es um den Sicherheitsaspekt. Wer Wintersportgäste abseits der Pisten führt, braucht eine qualifizierte Konzession. Die Verlockung, in den Tiefschnee hinaus zu fahren, ist ja permanent da", argumentierte SBSSV-Obmann Gerhard Sint. Die Prüfung zum Skiführer weise eine fundierte Ausbildung im alpinen Gelände nach.

Keine Einpersonenskischulen in Salzburg erlaubt

Ein Dorn in den Augen der Interessengsemeinschaft ist auch, dass in Salzburg weiterhin keine Einpersonenskischulen erlaubt sind. Diese werden nur dann genehmigt, wenn der Skilehrer einen mindestens 1.000 Quadratmeter großen Sammelplatz für die Kunden in unmittelbarer Nähe eines Liftes und ein Skischulbüro nachweisen kann. In Tirol und Vorarlberg sei die Einpersonenskischule ohne Sammelplatz und Büro aber genehmigt worden, weil der Verfassungsgerichtshof in einem Urteil vom 26. Februar 2010 in dem Tiroler Skischulgesetz einen Verstoß gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbstätigkeit festgestellt habe, sagte Winterstein. Wohl aus Angst vor der Konkurrenz bleibe in Salzburg alles beim Alten. Die Verantwortlichen des SBSSV seien ja alle Skischulleiter. Diese würden in dem selbstständigen Unterricht der staatlichen Skilehrer nur potenzielle Konkurrenten sehen.

"In Salzburg dürfen alle in der EU niedergelassenen Skilehrer, die dem Niveau eines staatlichen Skilehrers entsprechen, eine vorübergehende Dienstleistung durchführen. Sie müssen keinen Sammelplatz oder ein Büro nachweisen. Wir Salzburger dürfen das nicht. Eine solche Benachteiligung wird juristisch als Inländerdiskriminierung bezeichnet, widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und ist somit verfassungswidrig", betonte der 44-Jährige. Dazu ein Sprecher Haslauers: Der ausländische Skilehrer dürfe vorübergehend ein paar Tage unterrichten, wenn er eine aufrechte Bewilligung in seinem Herkunftsland hat. Mache er das länger, gelte er als niedergelassen und müsse einen Sammelplatz und ein Büro haben. Einpersonenskischulen ohne Infrastruktur kämen für Haslauer zurzeit nicht infrage. "Wir wollen kein Chaos." Ein Standesvertreter schilderte der APA, dass vorigen Winter am Arlberg viele Skilehrer selbstständig arbeiteten. Es habe sich vor den Liften ein Kampf um die Gäste entfacht. "Etablierte Skischulen konnten mangels Skilehrer keine Kinderkurse mehr abhalten." (APA)

(Quelle: salzburg24)

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