Als Grundlage für die Berechnung der Förderung für die Kinderbetreuung werden alle Nettoeinkünfte herangezogen, teilte das Land Salzburg am Freitag mit. Für jedes weitere Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich diese Grenze um 610,40 Euro statt bisher 560 Euro.
Pro Kinderbetreuungsjahr kann eine Förderung im Ausmaß von maximal 400 Euro bei einer Betreuungszeit von bis zu 20 Wochenstunden pro im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Kind gewährt werden. Bei einer Betreuungszeit von über 20 Wochenstunden wird mit maximal 700 Euro unterstützt.
Unterstützung für Eltern mit geringem Einkommen
Das Land unterstützt Eltern mit geringerem Einkommen bei den Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen. Gefördert werden nicht schulpflichtige Kinder mit Ausnahme derer, die das letzte verpflichtende Kindergartenjahr besuchen. Anspruchsberechtigt sind Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg.
"Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen schaffen wir ein deutlich umfangreicheres Angebot, das insbesondere Alleinerziehenden zugutekommt", so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) in einer Aussendung. "Diese Maßnahmen entsprechen unserem Verständnis von Verantwortung gegenüber Familien in Salzburg."
(Quelle: salzburg24)