Salzburg

Salzburger Ex-Wohnbau-Landesrat Blachfellner wegen "Gratis-Plakataktion" angeklagt

APA12508746 - 28042013 - SALZBURG - ?STERREICH: ZU APA TEXT II - Wohnbau-Landesrat Walter Blachfellner in der .Sitzung des Salzburger Landtages am 23. J?nner 2013, in Salzburg. (ARCHIV) APA-FOTO: BARBARA GINDL
Veröffentlicht: 09. Mai 2014 11:03 Uhr
Die "Gratis-Plakataktion" des ehemaligen Salzburger Wohnbaulandesrates Walter Blachfellner (SPÖ) wird ein gerichtliches Nachspiel haben: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in dieser Woche einen Strafantrag gegen den Ex-Politiker eingebracht.

Angezeigt wurde Blachfellner wegen des Vorwurfs der "Vorteilsannahme", wie eine Sprecherin der WKStA auf APA-Anfrage erklärte.

Blachfellner auf Werbetafeln

In dem Strafantrag wird Blachfellner vorgeworfen, er habe im Vorjahr als Amtsträger in Zusammenhang mit der Gewährung von Wohnbauförderungen für mehrere Bauprojekte die Bewerbung seiner Person durch die unentgeltliche Verfügungsstellung von Werbeflächen auf Baustellen gefordert, um Werbetafeln anzubringen. Auf den Plakaten war der damals noch als Landesrat tätige Blachfellner mit einem roten Helm abgebildet, die Aufschrift lautete: "Mein Herz schlägt für leistbares Wohnen. Ihr Wohnbaulandesrat Walter Blachfellner".

Plakate als "Privatkampagne"

Als die Plakate aufgestellt waren, rüsteten sich in Salzburg die Parteien für die - wegen des Finanzskandals - vorgezogenen Landtagswahlen am 5. Mai 2013. Die SPÖ erlitt damals eine herbe Niederlage, Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) trat zurück. Die ÖVP hatte den Landesrat heftig kritisiert und die Plakate als "Privatkampagne" Blachfellners bezeichnet.

Kein SPÖ-Logo auf Plakaten

Ein SPÖ-Logo war auf den Plakaten allerdings nicht zu sehen. Blachfellner rechtfertigte sich damit, dass er die Plakate von seinem privaten Geld bezahlt habe. Etwa 40 Baufirmen, die nicht seine Vertragspartner seien, hätten die Plakate als Wertschätzung aufgehängt. Er bestritt zudem, dass es sich um eine Wahlwerbung der SPÖ gehandelt habe. Der Ex-Landesrat wurde am Donnerstag von der APA bezüglich des Strafantrages kontaktiert. Er hat bisher noch keine Stellungnahme dazu abgegeben.

Die "Vorteilsannahme" nach Paragraf 305, Absatz 1, des Strafgesetzbuches ist wie folgt definiert: "Ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert oder einen ungebührlichen Vorteil (Abs. 4) annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen." (APA)

(Quelle: salzburg24)

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