Die Änderung des § 29 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes sieht vor, bestimmte Formen des aufdringlichen oder aggressiven Bettelns zu untersagen. Die "stille" Bitte um Hilfe bleibt erlaubt.Verboten wird durch die geplante Novelle das Betteln durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen. Jeder Bettler, der ein unmündiges, minderjähriges Kind unter 14 Jahren bei sich hat, wird mit Strafe bedroht. Auch das organisierte Betteln wird unter Strafe gestellt. Auf Wunsch der ÖVP soll künftig auch das Betteln von Haus zu Haus verboten sein. Gemeinden können unter bestimmten Umständen durch ortspolizeiliche Verordnungen das Betteln an bestimmten öffentlichen Orten verbieten. Der Gesetzesentwurf sieht Strafen von bis zu 500 Euro bzw. Freiheitsstrafen bis zu einer Woche bei Übertretungen vor. Organisiertes Betteln wird mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro oder zwei Wochen Freiheitsentzug bedroht.
Totales Bettelverbot aufgehoben
Bis zum Spruch des VfGH galt in Salzburg ein absolutes Verbot für Betteln jeder Art, die Gesetzgebung war strenger als in den meisten anderen Bundesländern Österreichs. Die Regelung, die auch das "stille" Betteln mit einem Schild oder mit einem Hut umfasste, wurde wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit am 30. Juni gekippt. Die nun zwischen den Regierungsparteien akkordierte Änderung des Landessicherheitsgesetzes soll im Oktober im Landtag behandelt werden.
(APA)
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(Quelle: salzburg24)