In den Werkstätten und Tagesbetreuungseinrichtungen gibt es unterschiedliche Beschäftigungsformen und keine österreichweite gesetzliche Regelung für die Entlohnung der dort arbeitenden Menschen mit Behinderungen. Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter sowie Organisationen der Behindertenhilfe fordern daher eine Vereinheitlichung.
Am Dienstag überreichten die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter der Lebenshilfe, Brigitte Brandner und Erich Girlek, ein „Dialogpapier zu inklusiver Arbeit“ an Schellhorn. Der hob die Unterstützung des Anliegens durch die Salzburger Landesregierung hervor: „Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu bekannt, dass Taschengeld-Beschäftigungen in normale Anstellungsverhältnisse umgewandelt werden sollen.“
850 Menschen in Salzburg betroffen
Rund 850 Menschen mit Behinderungen arbeiten im Bundesland Salzburg in unterschiedlichen Einrichtungen derzeit für Taschengeld. „Für alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderungen - ist es gleichermaßen wichtig, dass sie einer Beschäftigung nachgehen können, eine Tagesstruktur haben, sozial eingebunden sind und dafür auch gerecht entlohnt werden. Das ist ein Menschenrecht“, erklärt Schellhorn.
ASVG-Änderung nötig
Um dieser Forderung nachkommen und etwas verbessern zu können, braucht es eine Änderung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Ein Thema, das Schellhorn auch als Schwerpunkt bei der Sozialreferentenkonferenz im Mai einbringen wird.
(Quelle: salzburg24)