Gegen jenen Salzburger Bundesheeroffizier, der bei einem Großeinsatz der Polizei aufgrund einer Waffenübung auf einem Bauernhof in Vorchdorf (Bezirk Gmunden) wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurde, ist am Montag ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, informierte Sprecher des Verteidigungsministeriums, Michael Bauer, am Abend. Bereits am Freitag war der Soldat vorläufig des Dienstes enthoben worden.
Das Disziplinarverfahren ruht allerdings solange, bis in Sachen Strafanzeige entschieden wurde. Unabhängig vom Ausgang - ob ein Strafverfahren durchgeführt oder ob eingestellt wird - werde im Anschluss daran das Disziplinarverfahren gegen den Offizier wieder aufgenommen.
Zielübungen mit halbautomatischen Waffen
Mindestens 19 Personen, darunter wenige Frauen, aus Oberösterreich, Salzburg und Kärnten hatten am 11. Oktober auf dem landwirtschaftlichen Anwesen ihren Angaben nach Zielübungen durchgeführt. Ein Zeuge hatte über Notruf Alarm geschlagen. Als mehrere Streifen, das Einsatzkommando Cobra und die Schnelle Interventionsgruppe anrückten, flüchteten zahlreiche Bewaffnete ins Haus. Rund 50 halbautomatische Waffen, teilweise zerlegt und versteckt, wurden laut Ermittlungsbehörden gefunden. Auch das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sei vor Ort gewesen, Ermittlungen hinsichtlich Extremismus oder Staatsverweigerung hätten aber "keine Ergebnisse" gebracht.
Bei dem Offizier handelt es sich um keinen Unbekannten. 2018 hatte er als Privatperson eine rassistische Rede bei einer Veranstaltung des Kameradschaftsbunds Oberösterreich im Bezirk Braunau gehalten. Das Verteidigungsministerium hatte seinerzeit Strafanzeige gestellt, das Verfahren wurde eingestellt, es folgte jedoch ein Disziplinarverfahren. "Im Zuge dessen hat er eine andere Dienstzuweisung erhalten", so Bauer, der über den Ausgang des Verfahrens keine Auskunft geben dürfe. Auch an der Waffenübung nahm er als Privatperson teil.
Offizier seit September in Urlaub
Seit 18. September bis Jahresende ist der Offizier in Urlaub, nachdem er von 2020 bis Juni 2025 in Krankenstand war, so der Ministeriumssprecher weiter. In den allgemeinen Dienstvorschriften ist geregelt, dass ein Soldat "alles zu unterlassen hat, was das Ansehen des Bundesheeres oder das Vertrauen in die Landesverteidigung schädigen könnte", unabhängig davon, ob das im Rahmen des Dienstes oder als Privatperson passiert.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels meinte am Montag die Prüfung des Polizeiberichts zu den Schießübungen werde noch dauern. Es gilt zu klären, ob alle Teilnehmer mit ihren Waffenbesitzkarten die Waffen auf dem Gelände mit sich führen durften oder ob dazu Waffenpässe erforderlich gewesen wären.
(Quelle: apa)