An den Seen im Flachgau befinden sich mehrere hochrangige Schutzgebiete, wie zum Beispiel das Natur- und Europaschutzgebiet Wenger Moor, das Naturschutzgebiet Trumerseen oder das Naturschutzgebiet Fuschlsee. In den Verlandungszonen der Seen – also den Gewässerzonen, die mit organischem Material aufgefüllt wurden – findet man ausgedehnte Feuchtwiesen und Niedermoore, in denen seltene Arten wie der Große Brachvogel oder die Bekassine brüten. Darauf weist Naturschutzreferentin Astrid Rössler (Grüne) in einer Aussendung am Freitag hin.
Hundebesitzer sollen Leinenpflicht einhalten
Besonders wichtig ist hier die Einhaltung des Wegegebotes und der Leinenpflicht für Hunde. Nähert sich ein Mensch oder ein Hund den Nestern in den Wiesenflächen, fliegen die Altvögel auf und versuchen ihr Nest zu verteidigen. Das kostet die Eltern viel Energie und setzt die Jungvögel in einem so kalten und nassen Frühjahr wie heuer Kälte oder Fressfeinden wie dem Fuchs aus.
Im Naturschutzgebiet Blinklingmoos am Wolfgangsee besteht zum Schutz des Schilfgürtels und der darin brütenden Vögel ein Badeverbot. Ausgenommen sind das öffentliche Strandbad Waasbad und die Moosbachmündung. Die Bereiche mit Badeverbot sind als "Rote Zone – Schutz des Seeufers" deutlich gekennzeichnet.
Feuer am Wiestalsee verboten
Das Landschaftsschutzgebiet Wiestalsee wurde wegen seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und wegen seiner Funktion als Erholungsraum für die Bevölkerung ausgewiesen. Die Regeln im Landschaftsschutzgebiet Wiestalsee sind allgemein gültige Regeln in der freien Landschaft: Landschaft sauber halten, Müll wieder mitnehmen, Vegetation nicht schädigen, kein Holz aus dem Wald mitnehmen, kein Feuer entzünden. Insbesondere in den heißen Sommermonaten ist die Gefahr eines Waldbrandes sehr hoch.
Flussregenpfeifer brüten im Tauglgries
Im Europaschutzgebiet Tauglgries darf das Flussbett im zentralen Bereich von 1. April bis 31. Juli zum Schutz der dort brütenden Vögel, wie etwa des Flussregenpfeifers, nicht betreten werden. Die Bereiche, für die das temporäre Betretungsverbot gilt, sind klar und deutlich markiert. Für die Erholungssuchenden ist ein großer Bereich flussabwärts der Römerbrücke zum Baden freigegeben. Auf der Bad Vigauner Seite gibt es darüber hinaus einen Themenweg.
Zugvögel machen am Zeller See Pause
Die Gebirgsregionen besitzen mit dem Natur- und Europaschutzgebiet Zeller See ein international bedeutendes Schutzgebiet. Die seenahen Verlandungszonen und ausgedehnten Feuchtwiesenflächen am Südufer des Sees sind ein wichtiger Brutplatz für Wiesenbrüter und zugleich Rastplatz für Zugvögel am Weg über den Tauernhauptkamm. Die gefährdeten Zugvogelarten benötigen vor und nach der kräfteraubenden Alpenquerung ungestörte Rastplätze.
Die Verhaltensregeln findet man in den genannten Schutzgebieten auf Informationstafeln, ihre Einhaltung wird insbesondere von der Salzburger Berg- und Naturwacht überwacht.
(Quelle: salzburg24)