„Das Zusatzgeld ist nicht nur Dank und Wertschätzung für diesen erhöhten Einsatz. Er soll auch Anreiz sein, den Dienst zu verlängern, damit wir die häusliche Pflege in der derzeitigen Krisensituation absichern können“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn (Grüne), zuständig für Pflege und Betreuung. Diese österreichweit einheitliche Sonderzahlung haben die Länder mit Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) vereinbart.
Antragstellung auch rückwirkend möglich
Die Förderung kann rückwirkend mit Beginn der Maßnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Corona-Krise am 16. März bis zum Ende dieser, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020, beantragt werden. Der Antrag ist jedoch spätestens drei Monate nach Absolvierung des außerordentlichen Turnus einzubringen.
Anträge dafür können HIER gestellt werden.
Pflegeberatung als zentrale Anlaufstelle
Für alle Fragen zur Versorgung steht die Pflegeberatung des Landes als zentrale Anlaufstelle zu Verfügung. Die Hotline ist täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0662-8042-3533 zu erreichen. Die Pflegeberatung wurde personell verstärkt, um sich allen Fragen mit gewohnter Sorgfalt widmen zu können.
(Quelle: salzburg24)