Einige Kommunen haben für ihr Gemeindegebiet bereits davor Ähnliches erlassen, jetzt gibt es eine einheitliche Regelung für das ganze Bundesland. Ebenfalls vom Betretungsverbot umfasst sind Kinderspielplätze bei Wohnhäusern, in denen mehr als fünf Parteien leben.
Schutz der Bevölkerung
Durch die unterschiedlichen Regelungen in den Gemeinden herrschte in den vergangenen Tagen mitunter Verwirrung, ob das Betreten von Spielplätzen erlaubt ist oder nicht. „Mit dieser Verordnung haben wir Klarheit für die Bevölkerung in ganz Salzburg geschaffen. Diese Einschränkung dient ebenfalls dazu, soziale Kontakte zu minimieren und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen“, erklärt Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP).
(Quelle: salzburg24)