Es blieb beim Versuch, weil die Opfer die Polizei informierten. Ein Schöffensenat sprach den Angeklagten heute zwar schuldig, die Strafe wurde jedoch auf eine Probezeit von drei Jahren ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Sohn werde es "wie Natascha Kampusch" ergehen
Der Schüler soll sich im Frühjahr an seiner Schule im Flachgau mit einem Keylogger Zugang zu den Daten von Mitschülern und deren Eltern verschafft haben. Dann wählte er einen 16-jährigen Schulkameraden aus und forderte in einem Brief dessen Mutter auf, am Morgen des 4. Mai 2021 bei der Bank 9.000 Euro abzuheben. Das Geld solle sie in ein Kuvert geben und auf der untersten Stufe einer Kapelle deponieren. Den Standort der Kapelle teilte er ihr per Koordinaten mit. Sollte die Frau der Aufforderung nicht nachkommen, dann werde es ihrem Sohn wie Natascha Kampusch ergehen.
Festnahme bei Geldübergabe
Die Mutter schaltete allerdings die Polizei ein. Am Tag der Übergabe ging sie zur Bank und hinterlegte ein Kuvert bei der Kapelle. Als der Bursche auftauchte, um das Geld abzuholen, griff die Polizei zu. Der bisher unbescholtene Jugendliche zeigte sich von Anfang an voll geständig. Vor Gericht entschuldigte er sich heute erneut bei der erpressten Familie. "Es war eine komplett dumme Idee. Es tut mir leid, was ich getan habe."
"Ich wollte das einmal ausprobieren"
Geld spielte als Tatmotiv offenbar keine Rolle. Vielmehr dürfte das lange Homeschooling im Frühling Schuld dazu beigetragen haben, dass der Bursche auf blöde Gedanken kam. "Ich war die meiste Zeit daheim. Ich habe die Arbeitsaufträge für die Schule gemacht, sonst aber nichts." Er habe damals begonnen, viel fernzusehen. "Vor allem Kriminalserien. Ich wollte nach der Matura zur Polizei gehen - und später zur Kriminalpolizei." Dabei sei er neugierig geworden. "Ich wollte das einmal ausprobieren". Den Mitschüler habe er zufällig ausgewählt. "Er ging zwei Klassen unter mir, ich habe aber nicht gewusst, wer er ist."
Erpresste Familie setzt sich für 18-Jährigen ein
Der Angeklagte - ein guter Schüler - sagte heute, mehrfach vom schlechten Gewissen geplagt worden zu sein. Einen Rückzieher von der Tat machte er dennoch nicht. "Ich habe über die Konsequenzen nicht nachgedacht." Neben dem Strafverfahren dürfte den Burschen vor allem der Verweis von seiner Schule treffen. Diese hat bis dato eine Rückkehr abgelehnt, obwohl sich auch die erpresste Familie für den mittlerweile 18-Jährigen eingesetzt hat.
Probezeit von drei Jahren
Eine Diversion lehnte das Gericht heute aufgrund der Schwere des Delikts ab. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Christina Bayrhammer verhängte aber einen sogenannten Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe auf eine Probezeit von drei Jahren. "Sie haben damit eine Vorstrafe, die aber nicht aufscheint, wenn sie etwa eine Strafregisterbescheinigung für einen Arbeitgeber brauchen", erklärte sie dem Angeklagten. Gleichzeitig wurde dem Burschen die Weisung erteilt, einmal im Monat Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Der 18-Jährige will nun seinen Abschluss an einer anderen Schule machen. Mit der geplanten Karriere bei der Polizei ist es aber wohl vorbei.
(Quelle: apa)