Prozess verschoben

27-Jähriger soll Drogen bestellt haben

Veröffentlicht: 18. Juli 2019 12:08 Uhr
Ein 27-Jähriger soll laut Anklage genau an jenem Tag, an dem der wegen Suchtgifthandels verurteilte Salzburger in den elektronischen Hausarrest entlassen wurde, Drogen bestellt und diese dann mit der Kryptowährung Bitcoin bezahlt haben. Der Mann musste sich bei einem Prozess am Donnerstag am Landesgericht Salzburg noch wegen weiterer Delikte verantworten. Der Prozess wurde verschoben.

In mindestens sieben Fällen soll der im Pongau wohnende Beschuldigte fünf Gramm Heroin, 100 Gramm Speed, 36 Gramm Crystal Meth, eine unbestimmte Menge an Kokain und der Partydroge MDMA aus den Niederlanden und Kanada bestellt haben. Die soll im Zeitraum von 3. Juli bis 2. November 2018 passiert sein. Der Mann soll vorgehabt haben, die Drogen dann weiter an Abnehmer in Österreich verkaufen. Laut Staatsanwaltschaft hat er im August 2017 auch 500 Gramm Speed und 20 Gramm Crystal Meth zur Weitergabe erworben – dazu sei der 27-Jährige geständig.

Der Prozess ist Donnerstagmittag auf 22. August vertagt worden. Es werden noch weitere Zeugen einvernommen. Der Beschuldigte hat sich zum Vorwurf des Drogenhandels großteils nicht geständig gezeigt.

Drogenhandel: Haftstrafe im Mai 2018 angetreten

Der Angeklagte war offenbar im Mai 2018 wegen Drogenhandels zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren am Landesgericht Salzburg verurteilt worden. Am 3. Juli erhielt er eine elektronische Fußfessel und durfte das Gefängnis verlassen. Die Pakete mit den bestellten Drogen hätte auch ein drogenabhängiger Angehöriger des Beschuldigten aus dem unverschlossenen Postkasten an der Wohnadresse des Salzburgers abholen können, während sich der Beschuldigte an seinem Arbeitsplatz aufgehalten habe, erklärte Verteidiger Kurt Jelinek vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Gabriele Glatz. Der Angehörige habe derzeit keine Wohnadresse und sei auf der Flucht.

Weitere Zeugen werden einvernommen

"Im Zweifel für den Angeklagten", zitierte der Anwalt aus der Strafprozessordnung. Sein Mandant werde zu den Vorwürfen zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben mehr machen, sagte Jelinek. "Genau", pflichtete der Salzburger seinem Verteidiger bei. Staatsanwältin Sandra Lemmermayer hatte zuvor erklärt, dass der Angeklagte durch die Daten-Auswertungen seiner Computer und seines Handys und auch aufgrund von Erhebungen aus seinem Umfeld belastet wird.

(Quelle: apa)

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