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AK-Test: Teils große Preisspannen bei Skischulen

Veröffentlicht: 30. Jänner 2017 13:39 Uhr
Tausende Familien werden in den Semesterferien in die Skigebiete pilgern. Viele davon mit dem Ziel, ihre Kinder das erste Mal auf die Bretter zu stellen. Aus diesem Grund nahm die Arbeiterkammer (AK) Salzburg die Kinder-Skikurse unter die Lupe.

Rechtzeitig vor den Semesterferien hat die AK-Konsumentenberatung in einer umfassenden Erhebung die Preise vieler Salzburger Kinder-Skischulen (ab vier Jahren) und Skikindergärten – 96 an der Zahl – erhoben. Die Erhebung wurde zwischen Dezember 2016 und Jänner 2017 durchgeführt und hat gezeigt, dass die Preise im Vergleich zur letzten Erhebung im Jahr 2004 gestiegen sind – teils deutlich.

Die Erhebung hat gezeigt:

  • Halbtageskurse kosten zwischen 30 Euro und 77 Euro
  • 1-Tageskurse gibt es von 50 Euro bis 112 Euro
  • 3-Tageskurse kosten von 125 Euro bis 230 Euro
  • 5-Tageskurse kosten zwischen 150 Euro und 267 Euro

Wie viel kosten Skischul-Kurse?

Aktuell kostet der Tag in einer Kinderskischule durchschnittlich 71 Euro, im Jahr 2004 waren es noch 48 Euro. Während 2004 der halbe Tag in einer Skischule durchschnittlich 31 Euro kostete, müssen Eltern heute 55 Euro hinlegen.

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Auch die Preisspanne der erhobenen Angebote klafft deutlich auseinander: Das Halbtagspaket für drei Tage kostet im billigsten Fall 60 Euro und im teuersten 172 Euro. Der Preisunterschied beträgt 185 Prozent.

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Norden günstiger als der Süden Salzburgs

Im Flachgau und im Tennengau sind die Kinderskischulen günstiger als im Süden des Bundeslandes. Ein Tageskurs im Pongau kostet durchschnittlich um 54 Prozent mehr als im Norden des Bundeslandes. „Der Grund dafür ist einfach: Im Süden sind die Skigebiete einfach größer und dadurch kostspieliger“, so AK-Konsumentenschützer Christian Obermoser. „Nur fraglich, ob Anfänger diese Vielzahl an Pisten benötigen.“

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Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Preiserhebung von Skikindergärten (ein spezielles Kursangebot für Drei- bis Vierjährige): Ein halber Tag kostet zwischen 30 und 77 Euro – das ergibt eine Differenz von 157 Prozent.

Liftkarten nicht immer in Preis inkludiert

Aufgrund der teils enormen Preisspannen und der Teuerung der letzten Jahre sollten unbedingt vor dem Buchen die Preise der verschiedenen Skischulen verglichen werden. Am besten im Internet, das zeigt die aktuelle AK-Erhebung. „Alle Preise waren auch auf den Webseiten der Anbieter zu finden“, so Obermoser. Aber: Bei 46 Anbietern konnte nicht eindeutig festgestellt werden, ob die Liftkarte im Preis inkludiert ist, oder hierfür noch Zusatzkosten anfallen.

Nur 13 Skischulen bieten Ausrüstung ohne Aufpreis an

Apropos Zusatzkosten: Skifahren ist eine Outdoor-Sportart – dafür wird eine entsprechende Ausrüstung benötigt. Die Erhebung zeigt: Dreizehn der getesteten Skischulen stellen Helme oder Ausrüstungen ohne Aufpreis zur Verfügung. Beim Rest fallen Extra-Leihgebühren an.

Kosten für die Mittagsbetreuung

Einen weiteren Kostenpunkt stellt die Mittagsbetreuung (inklusive Verpflegung) dar: Eltern müssen hierfür zwischen 7 und 14,50 Euro locker machen. „Nur bei sechs Skischulen war die Mittagsbetreuung im Preis inbegriffen“, sagt der AK-Konsumentenschützer. „Hier sieht man deutlich, Extrakosten, wie Leihgebühren und Verpflegungen stellen einen weiteren erheblichen Kostenfaktor dar. Deswegen sollte vor dem Buchen genau geprüft werden, welche Leistungen im Preis inkludiert sind und welche nicht.“

Auch die Gruppengröße stellt ein wesentliches Qualitätskriterium dar. Nach dem Gesetzgeber darf eine Gruppe aus maximal zwölf Kindern (nur in Ausnahmefällen 15) bestehen. „Achten Sie auf die Anzahl der Gruppenmitglieder“, betont Christian Obermoser. „Denn teilweise definieren die Anbieter die höchst zulässige Anzahl selbst.“

Das ist bei Schnuppern und Storno zu beachten

In diesen beiden Punkten sieht die AK Verbesserungsmöglichkeiten:

  • Fast alle Anbieter führen Schnupperangebote in ihren Prospekten an. „Bei vielen Anbietern ist aber der Stundensatz genauso hoch wie jener der normalen Kurse“, so der AK-Konsumentenschützer. „Daher sollen die Kosten für einen Schnupperkurs bei einer möglichen Folgebuchung – zum Beispiel einen 3-Tageskurs – angerechnet werden können. Wir raten Konsumenten, dies bereits im Vorfeld mit der Skischule abzuklären.“
  • Kinder werden nicht nur krank, sie machen auch schon mal einen Rückzieher und wollen auf einmal nichts mehr vom Skifahren wissen. Für diesen Fall sehen die Skischulen großteils keine Stornomöglichkeit vor. Die Erstattung der Kursgebühren ist nur im Falle einer Erkrankung oder Verletzung möglich – aber in der Regel auch nur dann, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. „Gerade wegen dieser fehlenden Stornomöglichkeiten wünschen wir uns mehr Halbtagsangebote“, sagt der AK-Konsumentenschützer.

Weitere Tipps der AK Salzburg

  • Häufig finden sich in den Onlineangeboten keine Hinweise zu den Liftpreisen, daher jedenfalls nachfragen, ob und zu welchen Kosten eine Skikarte benötigt wird.
  • Auch bei Skischulen werden unterschiedlichste Rabatte angeboten, wie etwa Onlinebonus und Familienermäßigungen, nachfragen kann sich lohnen.
  • Wird eine Skiausrüstung für den Kurs benötigt, gibt es zumeist eine Verleihmöglichkeit vor Ort, oftmals auch als vergünstigtes Kombiangebot. Beachten Sie, dass bei sämtlichen Skikursen eine Helmpflicht bis zum vollendeten 15. Lebensjahr besteht.
  • Insbesondere bei Ganztagskursen wird in aller Regel auch eine Mittagsbetreuung angeboten. Diese ist zumeist nicht im Kurspreis inkludiert und kostet zwischen 7 und 14,50 Euro pro Tag – Tipp: Informieren Sie sich bereits im Vorfeld der Buchung, wie hoch die Zusatzkosten sind.
  • Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Kind schon für einen Kurs bereit ist, dann achten Sie auf günstige Schnupperangebote. Ist Ihr Kind vom Skifahren gleich begeistert und möchte weiterfahren, sollte ein vergünstigter Mehrtageskurs ohne erhöhte Kosten zubuchbar sein. Deshalb empfehlen wir, die genauen Konditionen im Vorfeld abzuklären.
  • Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Ihr Kind noch nicht für einen Kurs geeignet ist, sollte idealerweise eine Stornomöglichkeit bestehen. Das sollte jedenfalls bereits bei Kursbuchung festgehalten werden.
  • Bei Krankheit oder Verletzung wird meistens ein ärztliches Attest benötigt, um eine Erstattung nicht konsumierter Kursgebühren zu erhalten.
  • Problematisch könnten extreme Wetterbedingungen oder schlechte Schneelage sein, einige Anbieter schließen eine Erstattung von Kursgebühren mit Hinweis auf höhere Gewalt aus.

(Quelle: salzburg24)

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