Der Bluttat im April 2022 soll ein Streit zwischen den beiden Männern, die offenbar miteinander befreundet waren, vorausgegangen sein. Das konkrete Motiv ist nicht bekannt.
Bluttat in Salzburg-Parsch
"Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und in seiner Beschuldigtenvernehmung vor Polizei und Gericht keine Angaben zur Sache gemacht", erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Elena Haslinger, am Mittwoch gegenüber der APA. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Deshalb gibt es auch noch keinen Prozesstermin.
Der Getötete wohnte in dem Mehrparteienhaus im Stadtteil Parsch, in dem sich die Bluttat zugetragen hat. Er wies Stichverletzungen im Brust-, Bauch-, Rücken- und Kopfbereich auf und ist laut Obduktionsergebnis an den Stichverletzungen gestorben. Der Täter soll dem Opfer auch Hiebe mit einem Akkuschrauber gegen den Kopf und das Genick versetzt haben.
33-Jähriger liegt tot im Gang
Der im Nebenhaus wohnende, mehrfach vorbestrafte Angeklagte soll das Opfer zuvor besucht haben. Der Tatverdächtige hatte die Polizei gegen 6.30 Uhr über den Notruf alarmiert. Der Österreicher schilderte, dass er nach einer Messerattacke Schnittverletzungen im Gesicht erlitten habe. Eine Polizeistreife fand auf dem Weg zur Wohnung eine verletzte, leblose Person am Gang liegen. Ein Notarzt konnte nur mehr den Tod des 33-Jährigen feststellen.
Weil die Angaben des Anrufers nicht mit der Situation am Tatort übereinstimmten, wurde er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Salzburg wegen Mordverdachtes festgenommen. Ein Messer wurde am Tatort sichergestellt. Die DNA des Beschuldigten wurde auf der Klinge und auf dem Griff des Messers und auch auf dem Akkuschrauber nachgewiesen, sagte Haslinger.
Gutachten widerlegt Aussagen
Der 34-Jährige habe noch vor den einschreitenden Beamten erklärt, dass sich sein Bekannter etwas habe antun wollen und er ihn davon abhalten habe wollen. Doch diese Angaben seien durch das gerichtsmedizinische Gutachten widerlegt worden, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Gesamtheit der Verletzungen beim Opfer lasse auf ein Fremdverschulden schließen. Der Beschuldigte selbst habe im Gesicht eine drei Zentimeter lange und 0,5 Zentimeter tiefe Stichwunde aufgewiesen.
Die Hintergründe der Tat sind nach wie vor unklar. Es könnten auch Alkohol und Drogen im Spiel gewesen sein.
(Quelle: apa)