Der Salzburger AK-Präsident und ÖGB-Vorsitzender Peter Eder bekräftigte am Freitag seine Ablehnung gegenüber dem neuen Gesetz: „Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig bis zu 60 Stunden pro Woche arbeiten können, dann hat das verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit, das Einkommen und die Freizeit. Insbesondere Familien und ältere Arbeitnehmer werden unter der neuen Regelung leiden.“ Ins selbe Horn stößt auch ÖGB-Landesgeschäftsführerin Heidi Hirschbichler: „Das neue Gesetz bedeutet nicht nur eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch der Staat wird die Auswirkungen zu spüren bekommen. Bereits jetzt leiden immer mehr Menschen an Burn-out, Depressionen, Schlafstörungen, usw. Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz wird das Leid der Betroffenen nur noch schlimmer und auch die Kosten für das Gesundheitssystem werden weiter steigen.“, erklärt Hirschbichler.
Auswirkungen des neuen Gesetzes
Mit dem neuen Gesetz wird es künftig möglich sein, dreizehn Wochen hintereinander bis zu 60 Stunden zu arbeiten. Bislang lag die maximal erlaubte Anzahl an jährlichen Überstunden bei 320 Stunden, künftig sind bis zu 416 Überstunden pro Jahr das erlaubte Maximum. Hinzu kommt die Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe, denn pro Arbeitnehmer ist künftig an vier Wochenenden oder Feiertagen eine Ausnahme möglich. Im Tourismus wird die Nachtruhe von elf auf acht Stunden verkürzt. HIER haben wir wichtige Fragen rund um das Arbeitszeitgesetz geklärt.
Generell herrscht aber große Rechtsunsicherheit, wie Arbeiterkammer-Experte Christian Dunst im Gespräch mit der APA sagte. Aus seiner Sicht ist unklar, wie das im Gesetz verankerte Ablehnungsrecht der elften und zwölften Arbeitsstunde in der Praxis aussieht und ob bei Gleitzeit die Überstundenzuschläge tatsächlich nicht wegfallen, wie von der Regierung beteuert.Was das neue Arbeitszeitgesetz aber für das einzelne Unternehmen bedeutet, sei höchst unterschiedlich, weil die Kollektivverträge und etwaige Gleitzeitvereinbarung weitergelten, erklärte Dunst. So gibt es Gleitzeit-Vereinbarungen, die die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden begrenzen. Offen ist, ob und unter welchen Umständen diese weiter gelten, wenn das Gesetz nun zwölf Stunden erlaubt.
Es könne niemand gekündigt werden, nur weil er Überstunden ablehne, versicherte ÖAAB-Landesobmann Karl Zallinger in einer Aussendung. "Hat der Arbeitnehmer einen begründeten Verdacht, dass er durch das Ablehnen von Mehrarbeit im Betrieb schlechter gestellt wird, so kann er sich jederzeit an das Arbeits- und Sozialgericht wenden", informierte er weiters.
AK rät zu genauen Zeitaufzeichnungen
Die AK rät jedenfalls dazu, genaue Stundenaufzeichnungen zu führen. Im Fall des Falles würden diese auch vor Gericht gelten, egal ob handschriftlich oder am Computer geschrieben. Im Nachhinein zusammengeschriebene Arbeitszeiten seien unzureichend, warnen die Arbeitnehmervertreter. In diesem Zusammenhang rührt die Interessensvertretung auch die Werbetrommel in eigener Sache für einen Zeitspeicher, auf dem Arbeitnehmer ihren Tagesablauf dokumentieren können - von den Arbeitszeiten bis zu Freizeitaktivitäten. Den Zeitspeicher gibt es auch als App.
Der ÖAAB Salzburg richtete indes eine Service-Hotline unter 0650 4411144 oder 0650 7310268 ein.
(APA/S24)
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(Quelle: salzburg24)