Die Einhaltung dieser Bestimmung wird erneut in einer „Aktion scharf“ zum Schutz von Kunden sowie des Verkaufspersonals geprüft, kündigt die zuständige Behörde an.
Sowohl in Geschäften als auch an Marktständen sind bestimmte Regeln einzuhalten. So dürfen in Verkaufsräumen nur Attrappen ausgestellt werden, die „scharfe“ Ware darf erst an der Kasse ausgehändigt werden. Dort darf maximal 40 Kilogramm explosive Ware gelagert werden, mehr davon kann etwa in geeigneten Containern außerhalb des Geschäfts vorrätig sein. Selbstverständlich müssen in Pyrotechnik-Verkaufsräumen (auch in Marktständen) Feuerlöscher vorhanden und deren Aufstellungsort deutlich gekennzeichnet sein.
Feuerwerk der Kategorie F2 ab 16 Jahren erhältlich
An Personen über 16 Jahre dürfen nur Feuerwerks-Artikel maximal der Kategorie F2 (Raketen oder Knallkörper) verkauft werden. Bereits seit Mitte 2013 ist der Verkauf der früher beliebten „Schweizerkracher“ (Piraten mit Blitzknallsätzen) verboten. Großraketen oder Superböller gehören zu den Kategorien F3 und F4 und dürfen nur von entsprechend geschulten und befugten Pyrotechnikern abgefeuert werden. Diese Artikel sind daher im normalen Straßenverkauf verboten.
Kontrollen von Polizei und Magistrat
Die zuständigen Behörden des Magistrats werden bis Silvester gemeinsam mit der Polizei wieder schwerpunktmäßig die diversen Pyrotechnik-Händler und –Marktstände kontrollieren. Die Erfahrungen des letzten Jahres zeigen indes den Erfolg der wiederkehrenden Kontrollen: Nur bei zwei der geprüften Standeln und Verkaufslokale wurden zum Jahreswechsel 2015/16 Verstöße gegen die Bestimmungen festgestellt, die aber auf kurzem Wege behoben werden konnten. Dennoch bleibt die Warnung vor obskuren Bezugsquellen von Feuerwerkskörpern aufrecht: Garagenverkäufe oder Handel „aus dem Kofferraum“ ist nicht nur illegal, auch die angebotene Ware kann buchstäblich brandgefährlich sein.
Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Generell sollte man auf die Verwendung von Knallkörpern im Ortsgebiet verzichten.
- Raketen und Feuerwerkskörper sollten nur im österreichischen Fachhandel und mit europäischem CE-Zertifikat und/oder BAM-Nummer gekauft werden. Erzeugnisse aus dem Ausland oder via Internet erworben entsprechen oft nicht den Zulassungskriterien.
- Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen und einhalten (muss in deutscher Sprache sein).
- - Feuerwerkskörper nicht manipulieren (herumbasteln oder bündeln).
- Sicherheitsabstände einhalten (acht Meter bei Klasse F2 und einen Meter bei Klasse F1).
- Beim Anzünden von Feuerwerkskörpern nicht rauchen.
- Nicht über Feuerwerkskörper beugen.
- Raketen nur aus fixierten, umkippsicheren Vorrichtungen abfeuern.
- Versager niemals ein zweites Mal anzünden.
Ausnahmeregelungen zu Silvester
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist grundsätzlich verboten. Der Bürgermeister kann mit Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen. Innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung dürfen pyrotechnische Gegenständen der Kategorie F2 nicht verwendet werden. Auch im Nahbereich von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Pyrotechnik verboten. In geschlossenen Räumen dürfen nur Produkte der Kategorie F1 verwendet werden. Vereinzelt sind auch F2-Produkte für den Gebrauch im Haus geeignet – diese sind ausdrücklich dafür gekennzeichnet, berichtet die Polizei in einer Aussendung am Dienstag.
(Quelle: salzburg24)