Stadt

Aufregung um Wahlwerbung an Unis und Schulen

Veröffentlicht: 23. November 2016 11:38 Uhr
An Salzburger Universitäten und Schulen werde für den grünen Präsidentschaftskandidaten Alexander Van der Bellen geworben, beschwerte sich die Salzburger FPÖ-Obfrau Marlene Svazek. Doch weder beim Landesschulrat noch bei den Grünen weiß man was davon. Aber was ist wirklich erlaubt?
SALZBURG24 (Florian Gann)

Parteipolitische Werbung an Bildungseinrichtungen ist verboten. Bei der Salzburger FPÖ will man aber wissen, dass dort für den von den grünen unterstützten Präsidentschaftskandidaten Alexander Van der Bellen geworben wird. Dazu soll gegen FPÖ-Kandidat Norbert Hofer plakatiert worden sein. „Studenten, Schüler und Eltern haben sich bei uns beschwert“, teilte Svazek in einer Aussendung mit.

Grüne: "Machen das sicher nicht"

„Wir, also das Team Van der Bellen, machen das sicher nicht“, sagte der grüne Landesgeschäftsführer Rudi Hemetsberger im Gespräch mit SALZBURG24. Die Wahlwerber für Van der Bellen seien dort unterwegs, wo es erlaubt sei – an öffentlichen Plätzen. Das könne auch auf Straßen und Gehsteigen vor Unis und Schulen sein, keinesfalls aber innerhalb.

„Es gibt aber sehr viele Leute, die sich bei uns Material holen.“ Die grünen Teams würden dabei darauf hinweisen, dass gewisse Grenzen zu berücksichtigen seien. Aber wie diese Werbeunterlagen weiterverwendet werden, würde außerhalb ihres Einflussbereiches liegen, gestand Hemetsberger ein. „Bei mir ist aber noch keine Beschwerde eingelangt“, meinte Hemetsberger weiter. Wenn das so sei, würde man umgehend etwas dagegen unternehmen.

Wie viel Politik ist an Schulen erlaubt?

Auch beim Salzburger Landesschulrat weiß man nichts von derartigen Vorfällen, wie auf Anfrage von SALZBURG24 bestätigt wurde. Gänzlich ausgeschlossen sind parteipolitische Inhalte von Schulen nicht. Die Schulleiter müssten jeweils entscheiden, was als Wahlwerbung zählt oder der politischen Bildung dient, erklärte Erhard Wieser. Politische Bildung müsse darauf abzielen, dass sich Schüler unabhängig eine Meinung bilden können. Generell sei aber eine Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wenn etwa eine Partei Folder auflegen darf, müsste das auch einer anderen erlaubt werden.

(Quelle: salzburg24)

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