Stadt

Bettelverbot in der Stadt Salzburg massiv ausgeweitet

Veröffentlicht: 24. Mai 2016 07:31 Uhr
In der Stadt Salzburg wird das seit 2. Juni 2015 geltende sektorale Bettelverbot deutlich ausgeweitet. Am Montag hat der Stadtsenat einen seit April vorliegenden Amtsbericht des zuständigen Vizebürgermeisters Harald Preuner (ÖVP) gegen die Stimmen der Bürgerliste/Grünen und NEOS beschlossen. In Kraft treten wird das erweiterte Verbot im Juni.

Konkret wird das Bettelverbot auf zahlreiche stark frequentierte Gassen, Plätze und Brücken in der linken und rechten Altstadt ausgeweitet. Dazu kommen neben dem Kommunalfriedhof fast alle anderen Friedhöfe der Stadt und der Platz vor der Stadtbibliothek in Lehen. Auch die Hofstallgasse soll vor den Eingängen zum Festspielhaus zur "Sperrzone" werden. Außerdem reichen die Verbotszonen in Zukunft zehn Meter in angrenzende Straßen und Plätze hinein, um die Bettler von den Straßenecken wegzubekommen.

Campieren unter Brücken künftig untersagt

Zusätzlich soll das unerlaubte Campieren unter Brücken im Stadtgebiet von einem Wachdienst unterbunden werden. Ein entsprechender Antrag wurde gegen die Stimmen der Bürgerliste angenommen.

Bettelverbot sei "menschenrechts- und verfassungswidrig"

Kritik hagelte es prompt von Seiten der Bürgerliste. Laut Erhebung des Magistrats würden sich insgesamt 26 Bettler in der linken Altstadt und dem Kaiviertel aufhalten. "Dieser Bereich der Stadt Salzburg wird jährlich von Millionen Menschen besucht - 26 BettlerInnen können da keinen derartigen Missstand darstellen, der die Ausweitung der Verbotszonen rechtfertigen soll", empört sich Helmut Hüttinger, Klubobmann der Bürgerliste. "Es ist beschämend und einer Menschenrechtsstadt Salzburg nicht würdig. Stilles Betteln ist ein vom Verfassungsgerichtshof ausdrücklich anerkanntes Grundrecht und genau das wollen Rot, Schwarz und Blau nun im größten Teil der Salzburger Altstadt verbieten", prangert er weiter an.

Die wichtigsten Eckpunkte des Bettelverbots

  • Das Bettelverbot gilt zwischen 8 und 19 Uhr.
  • Bisherige Verbotszonen: Linzergasse, Platzl, Getreidegasse samt Durchgängen, Sterngäßchen, Badergäßchen, Rathausplatz, Judengasse, Staatsbrücke, Makartsteg, Kommunalfriedhof; Zudem gilt es auf dem Wochenmarkt Schranne, auf dem Grünmarkt und dem Lehener Wochenmarkt von 7 bis 14 Uhr und am Rupertikirtag sowie am Christkindlmarkt von 10 bis 19 Uhr.
  • Neu: Hofstallgasse, Kaigasse, Kajetanerplatz auf der Bergseite, Schanzlgasse, Alter Markt nur an den Rändern, Müllner Steg, an den Köpfen der Staatsbrücke, Griesgasse (von Münzgasse bis Hanuschplatz), Sigmund-Haffner-Gasse, Franziskanergasse bis zum Domplatz, Churfürststraße, Judengasse, Brodgasse, Goldgasse bis zum Residenzplatz, Ritzerbogen mit Teilen des Universitätsplatzes.


(APA/SALZBURG24)

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(Quelle: salzburg24)

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