Nach zwei Jahren und zehn Verhandlungsrunden einigte man sich im April 2013 schließlich auf ein Paket, das Unterstützung bei SPÖ, Bürgerliste, FPÖ und Liste Tazl fand und mit deren Stimmen im Gemeinderat auch beschlossen wurde. Einzig die Stadt-ÖVP lehnt ihre Zustimmung damals ab.
So würde das Salzburger Modell ausschauen
Das Modell - laut Initiatoren ein "österreichweites Unikat" - war dreistufig aufgebaut und nannte die Instrumente Initiativantrag, Bürgerbegehren und Volksentscheid. Letzterer wäre für den Gemeinderat bindend gewesen, wenn sich mindestens zehn Prozent der rund 100.000 Wahlberechtigten der Stadt daran beteiligen hätten. Bis zu einer Abstimmungsbeteiligung von 25 Prozent hätte der Gemeinderat mit Drei-Viertel-Mehrheit den Volksentscheid auch wieder aufheben können. Darüber hinaus gab es eine "Notklausel" für teure Projekte, damit die Bürger die Stadt finanziell nicht in den Ruin stürzen hätten können.
Salzburger Modell landet im Landesparlament
Da für eine Änderung des Stadtrechtes aber der Landtag zuständig ist, wanderte die Causa weiter ins Landesparlament. Dort kam es zu weiteren Verzögerungen: Die Landeslegistik legte einen Entwurf vor, der den Initiatoren missfiel: Gegenüber dem ursprünglichen Modell seien gravierende Änderungen vorgenommen worden.
Ärger über Änderungen
"Der Entwurf entspricht weder dem Verhandlungsergebnis der Bürgerinitiativen mit der Stadt Salzburg, noch dem mit überwiegender Mehrheit vom Gemeinderat der Stadt Salzburg beschlossenen Amtsbericht", protestierten die Initiatoren. "Insbesondere das Herzstück des sogenannten Salzburger Modells, das Bürgern die Möglichkeit eines Volksentscheids in die Hand geben sollte, wird ad absurdum geführt."
Bürgermeister Schaden übt Widerstand
Letztlich kam es auch in dieser Frage zu einer Einigung, doch kurz vor der Beschlussfassung im Landtag tauchte eine neue Frage auf: Im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung der Mönchsberggarage rückte die Frage in den Mittelpunkt, ob das Modell auch für Gesellschaften gültig sein soll, an denen die Stadt beteiligt ist. Die Stadt ist Miteigentümerin an der Mönchsberggarage. ÖVP und SPÖ lehnten das aber ab. "Dass man in großen Betrieben - ich sage jetzt als Beispiel den Flughafen - die Betriebszeiten durch eine Bürgerabstimmung einschränkt, das kann nicht sein. Oder die Investitionspolitik der Salzburg AG per Bürgerabstimmung beschränken, das kann auch nicht sein", begründete Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) seinen Widerstand.
Salzburger Modell abgelehnt
Im Senat begründeten die beiden Seiten am Montag ihre Ansicht: In den Verhandlungen habe es nie geheißen, das Drei-Stufen-Modell sei auch eindeutig auf den unmittelbaren Wirkungsbereich der Stadtverwaltung hin ausgelegt. Obendrein seien diese Unternehmen ausgegliedert, um einen tagespolitischen Einfluss auszuschließen. Und diesen Einfluss nun über Bürgermitbestimmung wieder einzuführen, sei nicht zweckmäßig.
Direkte Demokratie: Initiativen protestieren
Die ÖVP stellte dann den Antrag, das Ersuchen an den Landtag auf Änderung des Stadtrechts zurückzuziehen, die SPÖ stimmte zu. Bürgerliste, FPÖ und die NEOS wollten das Modell haben. Formal fällt die Entscheidung am Mittwoch im Gemeinderat, die Initiativen haben bereits Proteste angekündigt.
(APA)
(Quelle: salzburg24)