Seit 1. Oktober ist eine neue Novelle zur Straßenverkehrsordnung in Kraft. Diese ermöglicht der Behörde, Kreuzungen zu bestimmen, an denen Radfahrer:innen auch bei roter Ampel rechts abbiegen oder geradeaus fahren dürfen. In der Stadt Salzburg zum ersten Mal umgesetzt wurde dies nun kurz vor Weihnachten an der Kreuzung Schallmooser Hauptstraße/Vogelweiderstraße. Hier dürfen nun Radfahrer:innen und E-Scooter-Lenker:innen stadtauswärts trotz roter Ampel geradeaus weiterfahren.
Rote Ampel ist kein Freibrief
Als Freibrief für ungeregeltes Einfahren bei Rot ist das aber nicht zu sehen, erklärt Patrick Mitterer, Verkehrsjurist beim zuständigen Verkehrs- und Straßenrechtsamt der Stadt in einer Aussendung. „Wichtig ist, dass die Radfahrer:innen vor der Ampel anhalten und sich vergewissern, dass keine anderen Menschen, die am Verkehr teilnehmen, gefährdet oder behindert werden. Besonders die Sicherheit der querenden Fußgänger:innen hat hier oberste Priorität.“
Stadt Salzburg hat weitere Kreuzungen im Blick
Aktuell sei geplant, die neue Regelung auf vier weitere Standorte im Stadtgebiet auszuweiten, die von der städtischen Verkehrsplanung u.a. anhand der vorgelegten Liste der Radlobby geprüft und nun als umsetzbar vorgeschlagen wurden. Folgende Einsatzorte werden geprüft:
- Schallmooser Hauptstraße/Auerspergstraße
- Mirabellplatz/Schrannengasse
- Paracelsusstraße/Franz-Josef-Straße
- Schwarzstraße/Markus-Sittikus-Straße
Die Entscheidung über Eignung der Standorte wird von der Behörde nach einem Lokalaugenschein der eingesetzten Kommision bestehend aus Behörde, Polizei, Straßenerhalter und Betroffenen (z.B.: Öffentlicher Verkehr,…) getroffen. Weitere Standorte stehen zur Diskussion und sollen bis zum Start der Radfahrsaison im Frühjahr evaluiert werden.
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(Quelle: salzburg24)