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Dyhrenfurths Medaille: Verfahren gegen fünf Personen eingestellt

Veröffentlicht: 08. August 2018 14:24 Uhr
Nach dem Verschwinden der "Hubbard-Medaille", die der im Vorjahr im Alter von 99 Jahren verstorbene Bergsteiger, Kameramann und Regisseur Norman Dyhrenfurth im Jahr 1963 vom damaligen US-Präsident John F. Kennedy überreicht bekam, hat jetzt die Staatsanwaltschaft Salzburg das Strafverfahren gegen fünf Beschuldigte eingestellt. Es handelte sich um Mitarbeiter einer Umzugsfirma. 
Johannes Posani

Dyhrenfurth erhielt die Goldmedaille, die offenbar einen Wert von 10.000 Euro hat, als Leiter der ersten erfolgreichen US-Expedition auf den Mount Everest 1963. Er lebte zuletzt in Salzburg. Nach seinem Tod wurden die Medaille und andere wertvolle Gegenstände - ein Ehrenbecher, ein Orientteppich und Antiquitäten - im April von dem Umzugsunternehmen in die neue Wohnung von Dyhrenfurths Lebensgefährtin transferiert. Seither fehlt davon jede Spur. Der Verdacht richtete sich bald gegen fünf Mitarbeiter der Firma. Sie wurden angezeigt, bestritten aber die Vorwürfe.

Gelegenheit zum Diebstahl war da

Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten am 6. August ein. "Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass alle fünf Personen die Tat im Zusammenwirken begangen hätten", erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Mittwoch auf Anfrage der APA. Die Verdächtigen würden zwar eine besondere Nähe zur Tat aufweisen, sie hätten Gelegenheit zur Sachentnahme gehabt. Es liege aber auch kein Hinweis vor, dass ein einzelner Mitarbeiter der Firma die Medaille weggenommen habe.

Konkrete Anhaltspunkte fehlen

"Sie belasten sich nicht gegenseitig. Wir können uns daher auf keinen der fünf festlegen", sagte der Staatsanwalt. Es gebe keinen Beweis, der einen der Verdächtigen intensiver der Tat belasten würde. "Es lässt sich nicht klären, wer jetzt wirklich als Täter mit überwiegender Verurteilungswahrscheinlichkeit infrage kommt." Um Anklage erheben zu können, müsse man sich auf jemanden festlegen können. Für eine weitere Strafverfolgung in der Causa brauche man Anhaltspunkte, erklärte Neher. "Eine Tatbegehung durch weitere, bisher unbekannte Personen ist denkbar."

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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