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Fall Roland K.: Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Staatsanwältin Sabine Krünes meldet im Fall Roland K. Berufung an.
Veröffentlicht: 25. Juni 2018 13:39 Uhr
Im Mordfall Roland K. wurden vergangenen Mittwoch alle drei Angeklagte vor Gericht schuldig gesprochen. Am Montag bekannte die Staatsanwaltschaft auf SALZBURG24-Nachfrage, dass sie in Strafberufung gehen wird. Die Verteidigung der angeklagten Frau wird ebenfalls Rechtsmittel anwenden, wie ihr Verteidiger Kurt Jelinek im S24-Gespräch erklärte. 
Johannes Posani

Knapp zwei Jahre nach dem mutmaßlichen Mord an Roland K. fiel das Geschworenengericht am Mittwoch in Salzburg ein Urteil. Alle drei Angeklagten wurden schuldig gesprochen, der Musiker erhielt 15 Jahre Haft, der mitangeklagte Wirt wurde zu 16 Jahren verurteilt, die 21-jährige Ex-Freundin des Musikers erhielt sieben Jahre Haft.

Staatsanwaltschaft Salzburg mit Strafmaß nicht einverstanden

Am Montag endet nun die Frist, in der Rechtsmittel angewandt werden können. Die Staatsanwaltschaft wird in allen drei Fällen in Berufung gehen, wie ihr Sprecher Marcus Neher auf S24-Nachfrage sagt: “Aus unserer Sicht ist bei der Drittangeklagten nicht das richtige Verhältnis zwischen Schuldspruch und Strafmaß gegeben.“

Fall Roland K.: Nur Musiker bekennt sich schuldig

Bei der Frau, die zum vermuteten Tatzeitpunkt 19 Jahre alt gewesen ist, wird das Strafmaß für junge Erwachsene angewendet, demzufolge die Frau bis zu 15 Jahre Haft erhalten hätte können. Bei den beiden Männern sind zwischen zehn und 20 Jahre Haft möglich. “Die Drittangeklagte hat mit sieben Jahren Haft nicht einmal die Hälfte des möglichen Strafrahmens ausgefasst, während der Musiker mit 15 Jahren Dreiviertel des Strafrahmens erhalten hat“, erläutert Neher die Argumentation der Staatsanwaltschaft.

Sieben Jahre Haft zu niedrig

Anders als der Musiker hatten sich die junge Frau und der Wirt für nicht schuldig bekannt. Zwar weise der Musiker kriminelle Energie auf, doch sein Geständnis trug zur Aufklärung des Mordfalles Roland K. bei. Daher seien die sieben Jahre Haft für die Ex-Freundin des Musikers aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu niedrig, das Verhältnis zu den Urteilssprüchen zu den beiden Mitangeklagten stimme nicht.

Verteidigung kündigt Einspruch an

Der Verteidiger der jungen Frau, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sieht das anders. “Wir werden gegen das Urteil Rechtsmittel anwenden und eine Nichtigkeitsbeschwerde, eine Berufung gegen die Strafe und einen zivilrechtlichen Einspruch einbringen“, erklärt Jelinek im Gespräch mit SALZBURG24. Die Staatsanwaltschaft geht zudem davon aus, dass auch die Verteidigung der beiden anderen Mitangeklagten Rechtsmittel anwenden werden. Für S24 war der Verteidiger des Musikers, Kurt Essl, am Montag nicht erreichbar, Jörg Dostal, Anwalt des Wirten, wollte sich zu der Causa nicht äußern.

Nichtigkeitsbeschwerde geht an den Obersten Gerichtshof

Wie geht es in Prozess nun weiter? Als nächstes wird das Urteil ausgefertigt und an die Parteien zugestellt, diese haben dann vier Wochen Zeit, Rechtsmittel auszuführen. Die Nichtigkeitsbeschwerde, die Jelinek einbringen wird, wird an den Obersten Gerichtshof in Wien gehen, das Oberlandesgericht Linz wird sich mit der Berufung zum Strafmaß auseinandersetzen.

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(Quelle: salzburg24)

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