Die Hälfte der verhängten Strafe wurde unbedingt ausgesprochen. Das Unternehmen wurde nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ebenfalls zu einer teilbedingten Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt, 165.000 Euro davon wurden unbedingt verhängt.
Abrechnungen von Restaurant manipuliert
"Das Urteil ist rechtskräftig", sagte Gerichtssprecher Peter Egger gegenüber der APA. Dem 50-jährigen Beschuldigten wurde in dem Finanzstrafverfahren vorgeworfen, er habe das Computer-Abrechnungssystem der GmbH in den Jahren von 2012 bis 2019 manipuliert und dadurch Umsatz-, Einkommens- und Kapitalertragssteuer hinterzogen.
Restaurantbetreiber zahlt Schaden zurück
Der Geschäftsführer war voll geständig. Er hat den Schaden von 1,4 Millionen Euro, der zulasten der Finanz entstanden ist, bereits zur Gänze zurückgezahlt. Da er auch alleiniger Gesellschafter der GmbH ist, wird er die beiden unbedingten Strafanteile in Höhe von 250.000 Euro und 165.000 Euro, als insgesamt 415.000 Euro, selbst bezahlen müssen.
(Quelle: apa)