Die geplante 380-kV-Stromleitung durch das Bundesland Salzburg liegt einem aktuellen Gutachten des Umweltbundesamts zufolge im öffentlichen Interesse. Die Salzburger Landesregierung hatte die Expertise in Auftrag gegeben, um die Notwendigkeit des Projekts zu bewerten. Heute wurde die Ergebnisse der Studie den Regierungsmitgliedern präsentiert.
Das 80-seitige Papier kommt dabei zum Schluss, dass die Leitung in erster Linie aus klimapolitischen Notwendigkeiten wichtig ist. Die zukünftige Energieversorgung, welche maßgeblich auf der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen basiere, stelle hohe Anforderungen an die Übertragungsnetze. Besonders der Einsatz von Windkraft und Fotovoltaik sei starken Schwankungen ausgesetzt, die kaum steuerbar und schwer prognostizierbar seien. Das erfordere den Transport und die Speicherung von Strom - teilweise durch ganz Kontinentaleuropa.
Notwendigkeit für 380-kV-Leitung
"Unterschiedliche Studien zeigen die Notwendigkeit eines ausgebauten Übertragungsnetz auf 380-kV-Ebene auf", resümiert das Gutachten, "die Salzburgleitung stellt dabei einen wesentlichen Teil des zukünftig geplanten Ringschlusses auf der 380-kV-Ebene dar." Eine Nicht-Umsetzung des Projekts würde nicht nur den Ausbau von Strom aus erneuerbaren Energien in Österreich erschweren, sondern auch zu energierechtlichen und energiepolitischen Folgen führen.
Umweltreferentin und LHStv. Astrid Rössler (Grüne) sah im APA-Gespräch im Gutachten auch Argumente für die Befürworter einer teilweisen Verkabelung der 380-kV-Leitung: "Was man herauslesen kann ist, welche Zwänge auf das Netz wirken. Ich möchte den Ball ein wenig an die Energiekonzerne zurückspielen. Dafür, dass sie mit dem Elektrizitätsbinnenmarkt eine Situation bei der Stromerzeugung geschaffen haben, die überhaupt nicht auf den Verbrauch ausgerichtet ist, sondern auf die Erzeugung, kann es nicht sein, dass Salzburg den Preis in Form einer Freileitung zu zahlen hat."
Wenn die Leitung gar nicht so zur Abdeckung des Bedarfs, sondern zur Abdeckung der Erzeugungsstruktur geplant sei, dann könne man verlangen, dass die Leitung nach neuester Technologie errichtet wird. "Wir brauchen eine möglichst verträgliche Ausführung mit einer Verkabelung oder Teilverkabelung." Die Landesregierung wird das Gutachten in einem nächsten Schritt in des laufende UVP-Verfahren zur Stromleitung einfließen lassen. Es wird der Verfahrensleiterin übermittelt. (APA)
(Quelle: salzburg24)