Der geständige Angeklagte erhielt eine bedingte Haftstrafe von neun Monaten. Die Salzburger Gebietskrankenkasse bezifferte ihre Ansprüche am Dienstag mit 700.000 Euro.
Fingierte Verträge und Abrechnungen
Staatsanwältin Karin Sperling sprach von einem "System fingierter Werkverträge und fingierter Kilometergeld-Abrechnungen". Sie dehnte den im Strafantrag angegebenen Tatzeitraum von 2003 bis 2007 heute auf 2011 aus. "Es gab zahlreiche Werkverträge von Leuten, die mit Sicherheit nicht für Sie gearbeitet haben", hielt Richter Günther Nocker dem Angeklagten vor. "Die wurden mir von Mitarbeitern untergejubelt", erklärte der Geschäftsführer der österreichweit tätigen GmbH, deren Firmenzentrale in Salzburg ist.
Hausbetreuer hatte "Systemfehler"
Der "Systemfehler" sei ihm im Zuge einer Prüfung 2010 vorgehalten worden, seitdem habe er mit den kleinen Werkverträgen aufgehört, schilderte der beschuldigte Hausbetreuer. Die Idee zu diesen Werkverträgen habe ein Steuerberater gehabt. "Es tut mir leid, was passiert ist." Falls das Unternehmen zusätzliches Personal für den Winterdienst, eine Sonderreinigung oder für Urlaubs- oder Krankenstandsvertretungen benötigte, wurde mit externen Arbeitskräften ausgeholfen - auf Werkvertragsbasis um 730 Euro, diesen Betrag dürften sie innerhalb eines Jahres steuerfrei verdienen, hieß es.
Freispruch für Ehefrau
Das Gericht kam zur Überzeugung: Die Werkverträge seien nicht nur dazu verwendet worden, kurzfristig für mehr Personal zu sorgen, sondern um die Mehrleistung an Mitarbeiter auszubezahlen, wenn sie die Geringfügigkeitsgrenze überschritten haben, fasste der Richter in der Urteilsbegründung zusammen. In 75 Werkverträgen seien Personen genannt worden, die gar nicht für die Firma tätig gewesen seien. Ein Freispruch im Zweifel erging an die Ehefrau des Geschäftsführers und an einen Angestellten.
Angeklagter muss 50.000 Euro zahlen
Eine Rechtsvertreterin der Salzburger Gebietskrankenkasse hatte zu Prozessbeginn von Nachzahlungen in Höhe von rund 396.000 Euro gesprochen. Nach der Ausdehnung des Tatzeitraums erhöhte sie die Forderungen auf 700.000 Euro. Der Angeklagte muss nun laut Urteil der Krankenkasse einen Teilschadensersatz von 50.000 Euro binnen 14 Tagen zahlen. Die übrigen Ansprüche können auf dem Zivilrechtsweg geklärt werden. (APA)
(Quelle: salzburg24)