Schwere Vorwürfe sind am Donnerstag bei einem Prozess gegen eine 37-jährige Salzburgerin und ihren Ex-Freund (31) erhoben worden. Die beiden sollen die zwei minderjährigen Buben der Frau des Öfteren geschlagen haben. Neben "fortgesetzter Gewaltausübung" wurde ihnen noch "sexueller Missbrauch von Unmündigen" angelastet. Während die Mutter zum Teil geständig war, beteuerte der Mann seine Unschuld.
Geld- und bedingte Haftstrafen
Das beschuldigte Ex-Paar wurde am Donnerstagnachmittag zu einer Geldstrafe von je 1.440 Euro sowie zu bedingten Haftstrafen nicht rechtskräftig verurteilt worden. Die Mutter der beiden Buben erhielt 18 Monate, ihr ehemaliger Partner 15 Monate unter Bestimmung einer Probezeit von jeweils drei Jahren.
Körperverletzung, quälen, vernächlässigen
Das angeklagte Delikt der fortgesetzten Gewaltausübung ist allerdings vom Schöffengericht umqualifiziert worden, wie die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Richterin Martina Pfarrkirchner, der APA erklärte. Die Salzburgerin wurde wegen Körperverletzung schuldig gesprochen, ihre ehemaliger Freund wegen Quälens und Vernachlässigens von Unmündigen.
Zudem wurde die 37-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt. Der 31-Jährige wurde ebenfalls wegen weiterer Vorwürfe schuldig gesprochen, es handelte sich dabei um Nötigung zum Nachteil eines Kindes und um sexuellen Missbrauch von Unmündigen. Einen Freispruch erhielt er vom Vorwurf des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses.
Bei der ausgesprochenen Strafe gegen den Mann handelt es sich um eine Zusatzstrafe aus einem früheren Verfahren bezüglich einer gefährlichen Drohung zum Nachteil seiner Ex-Freundin. Er wurde damals zu drei Monaten verurteilt.
Vier- und Fünfjahrige misshandelt
Der Verteidiger des 31-jährigen Angeklagten sprach in seinem Eingangsplädoyer vor dem Schöffensenat von einer "ausgesprochen tragischen Familiensituation". Die Großmutter und die Urgroßmutter hätten die Mutter der Kinder und auch seinen Klienten belastet. Dem Gericht liegen allerdings auch belastende Aussagen der Kinder vor. Sie richteten die Anschuldigungen sowohl gegen ihre Mutter als auch gegen deren damaligen Freund im Zeitraum zwischen 2009 - da waren die Buben vier und fünf Jahre alt - und 2014.
Geschlagen und sexuell missbraucht
Durch die Schläge gegen das Gesicht, den Kopf, das Gesäß und die Beine haben die Kinder laut Staatsanwalt Andreas Allex Rötungen und Hämatome erlitten. Die Angeklagten sollen die Buben zudem am Geschlechtsteil berührt haben. Der 31-Jährige habe dem älteren Kind auch befohlen, sich mit erhobenen Händen an einen Kasten zu stellen, ansonsten setze es wieder Schläge. Der Mann soll die zwei Kinder in der Lungauer Wohnung der Frau auch mehrmals eingesperrt haben.
Mit Erziehung überfordert
Die beschuldigte Salzburgerin sagte zur vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, dass sie mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert gewesen sei. Sie gestand Schläge ins Gesicht ein. "Es war auch Alkohol im Spiel. Sie ist jetzt seit Monaten trocken und versucht, ihr Leben in geordnete Bahnen zu bringen", erläuterte ihr Verteidiger. "Es tut mir richtig leid, was ich da gemacht habe", entschuldigte sich die Angeklagte dann selbst.
„Er hat auch mich geschlagen“
Sie habe ihre Söhne allerdings nur jeweils vier bis fünf Mal im angeklagten Tatzeitraum geschlagen, ihr Exfreund hingegen ein bis zweimal in der Woche, wenn der im Tourismus tätige Mann in der Zwischensaison bei ihr gewohnt habe, beteuerte die 37-Jährige. "Er hat auch mich geschlagen."
Geschlechtsteil der Söhne berührt
Mehrmals habe sie zudem beobachtet, wie er ihre Söhne während des Fernsehens durch den Pyjama hindurch am Geschlechtsteil berührt habe. Sie selbst bekannte sich zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs nicht schuldig.Der 31-Jährige bekannte sich zur Gänze nicht schuldig, wie dessen Verteidiger erklärte. Dass beim Baden von Kindern ganz unbeabsichtigt das Geschlechtsorgan berührt werde, könne durchaus vorkommen, so der Anwalt. Die Obsorge über die Buben hat das Jugendamt, sie wohnen nun bei der Großmutter. Die angeklagte Mutter mutmaßte, dass sie von ihrer Verwandten aus Eifersucht belastet worden sei. Ein Urteil steht noch aus.
(APA)
(Quelle: salzburg24)