Im Gespräch mit den Pädagoginnen des Kindergartens erörterte Burgstaller die jüngste Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Deutsch-Fit in die Volksschule
Durch die Vereinbarung sollen drei- bis sechsjährige Kinder in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen (insbesondere jene mit nicht deutscher Muttersprache), so gefördert werden, dass sie mit Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach den "Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht" möglichst beherrschen. Die Feststellung eines allfälligen Sprachförderbedarfs soll in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, allenfalls gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Volksschulen bzw. sonstigem qualifizierten Personal erfolgen. Die Sprachförderung wird durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen bzw. sonstiges qualifiziertes Personal altersadäquat, alltagsintegriert, individuell und auf spielerische Weise durchgeführt.
Spezial-Projekte im Kindergarten
Im Kindergarten werden in fünf Gruppen (davon zwei Integrationsgruppen) 120 Kinder betreut. Besondere Projekte sind ein Waldtag, eine Kindergärtnerei, ein Kinderparlament und die Sprachförderung. Es werden auch künstlerische Aktivitäten angeboten.
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(Quelle: salzburg24)