Für Aufsehen sorgt aktuell ein Gerichtsurteil aus Wien zum Diskriminierungsschutz von muslimischen Frauen wegen des Kopftuchtragens. Der Klagsverband hat ein Verfahren in zweiter Instanz gewonnen, das Gericht sprach der Klägerin 2.000 Euro Schadenersatz zu. Bei der Bewerbung der Betroffenen um einen Ausbildungsplatz sei nicht ihre fachliche Eignung im Mittelpunkt gestanden, sondern ihr Hijab, prangert der Klagsverband am Dienstag in einer Aussendung an. „Frau F. wurde in diskriminierender Weise immer wieder nach ihrem Kopftuch gefragt und gedrängt, es doch lieber abzulegen“, heißt es. Den Ausbildungsplatz bekam sie nicht.
Betroffene kennen Rechte oft nicht
Auch in Salzburg seien Frauen mit ähnlichen Situationen konfrontiert, weiß Barbara Sieberth von der Anti-Diskriminierungsstelle in der Landeshauptstadt. Besonders bei Workshops in Kooperation mit der Frauenservicestelle „Frau & Arbeit“ berichten betroffene Arbeitssuchende ihre Erfahrungen, sagt Sieberth gegenüber SALZBURG24. „So gut wie jede Frau kann etwas darüber aus Beruf oder Alltag erzählen. Viele von ihnen kennen ihre rechtlichen Möglichkeiten aber gar nicht, obwohl sie bemerken, dass ihnen Unrecht getan wird.“
Drei Beispiele aus Salzburg
Konkret nennt Sieberth drei Beispiele. Einer jungen Frau sei in einem Kurs, der Jugendliche auf den Arbeitsmarkt vorbereiten soll, gesagt worden, sie solle das Kopftuch ablegen. Dadurch sei sie schneller vermittelbar. Eine andere junge Frau habe erzählt, dass ihr beim Bewerbungsprozess als Rezeptionistin gesagt worden sei, es würde alles so gut passen, nur das Kopftuch sei nicht erwünscht. Daher werde die Stelle anders vergeben. Und im dritten Fall sei einer Frau zu verstehen gegeben worden, dass sie ein bestimmtes Büro nicht mehr reinigen dürfe, denn der Chef wolle niemanden „mit Kopftuch“ im Haus.
Auch Schülerinnen berichten von Diskriminierung
Erlebnisse wie diese würden sich quer durch alle Branchen und Gesellschaftsschichten ziehen, sagt Sieberth – egal, ob es sich um eine Reinigungskraft oder eine Rezeptionistin handle. Auch Schülerinnen im Alter von 16 oder 17 Jahren würden schon diskriminierende Erfahrungen aufgrund ihres Kopftuchs machen.
"Kopftuch ist negativ aufgeladen"
„Das Kopftuch ist negativ aufgeladen wie die Unterdrückung der Frau. Mit der Verweigerung einer Arbeitsstelle sorgt man aber gerade dafür, dass Frauen die Möglichkeit genommen wird, selbstständig zu leben“, kritisiert die Expertin.
Insgesamt hat die städtische Anti-Diskriminierungsstelle im Vorjahr 120 offizielle Fälle behandelt, sagt Sieberth. Hierbei habe es sich aber grundsätzlich um Diskriminierungsthemen gehandelt und nicht alleine um Probleme wegen des Kopftuchs. Da es sich zudem um eine recht kleine Stelle handle, seien die Zahlen nicht repräsentativ, zumal manche Frauen auch erst mit der Aufarbeitung von diskriminierenden Erlebnissen starten würden, nachdem sie eine Arbeitsstelle gefunden haben.
„Wiederholte, aufdringliche Fragen nach dem Kopftuch haben in einem Bewerbungsverfahren nichts zu suchen. Das Gericht stellt klar, dass das eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion darstellen kann“, sagt Theresa Hammer, Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands zu dem aktuellen Verfahren in Wien.
Das sieht auch Sieberth so. „Wir in Salzburg sind eigentlich eine weltoffene Stadt, wir haben viele Touristen hier, wir kennen vieles.“ Diskriminierung aufgrund eines Kopftuchs oder unberechtigte Vorurteile dürften deshalb kein Thema mehr sein, sagt die Beraterin der Anti-Diskriminierungsstelle der Stadt Salzburg abschließend.
(Quelle: salzburg24)