Der 51-jährige Salzburger legte am Freitag vorm Landesgericht Salzburg vor Einzelrichterin Monika Zenz ein Geständnis ab. Er wurde zu 18 Monaten Haft unbedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schlosser klaut Skulptur aus Residenz
Eine Überwachungskamera der Kunst- und Antiquitätenmesse zu Ostern in der Salzburger Residenz hatte den Mann überführt. "Ich wollte zuerst gar nicht hingehen, damit ich keinen Blödsinn mache. Aber am zweiten Tag habe ich dann doch die 15 Euro Eintritt gezahlt", schilderte der gelernte Schlosser. Und just hat es ihm dort eine Skulptur angetan. Er nahm sie an sich, versteckte sie unter der Achsel und hängte zur Tarnung eine Jacke darüber. Dann trug er sie nach Hause, fertigte einen Sockel an und stellte sie auf.
"Augentrost für Haftzeiten"
"Ich wollte mich nicht bereichern. Die Figur war eine Art Augentrost, weil ich so viele Haftzeiten hatte", schilderte der Mann heute. "In der Arbeit war ich ständig mit Schmutz umgeben. Deshalb wollte ich es in der Wohnung sehr sauber und schön, auch mit Designersachen." Außerdem seien Kunstwerke etwas Bleibendes, im Gegensatz zu Beziehungen.
50.000-Euro-Tour
Ein Polizist erkannte den 21-fach Vorbestraften auf den Überwachungsbildern, und als die Polizei bei ihm daheim auftauchte, rückte er neben der bei der Messe entwendeten Skulptur noch fünf weitere Figuren - alle zusammen im Wert von rund 50.000 Euro - heraus. Bei drei davon - eine immerhin im Wert von 20.000 Euro - lag nicht einmal eine Anzeige vor. "Die Gegenstände waren nicht beschädigt. Es ist keinerlei Schaden entstanden", betonte Verteidiger Peter Huber. "Zwei habe ich sogar ausgebessert", ergänzte der Angeklagte.
Richterin Zenz verurteilte den 51-Jährigen wegen schweren Diebstahls von drei Skulpturen im Gesamtwert von rund 17.500 Euro zu 18 Monaten unbedingter Haft (Strafrahmen bis drei Jahre). Für den Diebstahl jener Figuren, wo keine Anzeige vorlag, gab es Freisprüche. Die Richterin verzichtete auf den Widerruf von drei Bewährungen, die bei frühere Verurteilungen gewährt worden waren. Der Salzburger nahm das Urteil an, da aber Staatsanwältin Claudia Schmidhofer keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
(Quelle: salzburg24)