Drei Jahre unbedingte Haft

Mann soll Ehefrau vergewaltigt haben

Veröffentlicht: 24. Jänner 2022 13:48 Uhr
Am Landesgericht Salzburg ist am Montag ein 39-Jähriger zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll gegen seine mittlerweile geschiedene Ehefrau und seine Tochter wiederholt Gewalt ausgeübt haben

Laut Anklage soll der Serbe seine ehemalige Partnerin vergewaltigt und geschlagen haben. Zudem habe er an seiner Tochter, als sie 14 Jahre alt war, geschlechtliche Handlungen vorgenommen, ihr wie der Ehefrau mit dem Tode gedroht und sie ebenfalls geschlagen.

Lange Liste an Vorwürfen

Die Palette der Vorwürfe ist lang: Vergewaltigung, fortgesetzte Gewaltausübung, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Körperverletzung, gefährliche Drohung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Die Tatzeiträume betreffen die Jahre von 2004 bis 2019. Der Beschuldigte war bisher großteils nicht geständig.

Beschuldigter zu drei Jahren Haft verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat das Delikt der fortgesetzten Gewaltausübung nicht angenommen, dafür aber einzelne Körperverletzungen und Nötigungen, wie Gerichtssprecher Peter Egger erläuterte.

Mehrere Zeugen in Salzburg befragt

Heute wurden einige Zeugen befragt. Der Vater des Serben erklärte, er habe nicht mitbekommen, dass sein Sohn die beiden Angehörigen geschlagen hätte. Eine Sozialarbeiterin, welche die Familie in Salzburg betreute, hatte den Eindruck gewonnen, dass die Beziehung des Angeklagten zu seiner damaligen Frau "nicht so gut" war, wie sie erzählte. Die Mutter habe die Tochter mit einem Stock geschlagen. Gewalt seitens des Angeklagten sei aber kein Thema gewesen. "Es war zu merken, dass er eine intensivere, enge Beziehung zu der Tochter hatte. Die Mutter war mit der Situation überfordert."

Laut einem weiteren, den beiden Frauen nahestehenden Zeugen, hat ihm die Tochter erzählt, dass sie von ihrem Vater geschlagen worden sei, und auch die Mutter habe von gewaltsamen Übergriffen ihres damaligen Ehemannes gegen sie geschildert.

Vorerst war unklar, ob heute ein Urteil gesprochen wird.

(Quelle: apa)

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