Umweltreferentin und LH-Stellvertreterin Astrid Rössler hat der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung der Mönchsberg-Garagen eine Absage erteilt. Nicht zwingend nötig, lautete das Urteil. Beim Bundesverwaltungsgerichtshof wurde nun wegen Rechtswidrigkeit und Verletzung von Verfahrensvorschriften Beschwerde eingelegt. So will man die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) doch noch erzwingen. Dafür gibt es laut der Umweltorganisation mehrere Gründe, die nicht berücksichtigt wurden. Gegenwind gab es für die Garage schon immer.
Wimperntierchen und Luft gefährdet
Im UVP-Feststellungbescheid des Landes gäbe es eine Reihe von Mängeln, hieß es via Aussendung. Die Verkehrsuntersuchung sei nicht als Entscheidungsgrundlage geeigneet, seltene Wimperntierchen werden gefährdet und die ohnehin hohe Luftbelastung würde weiter steigen: Die Liste an Mängeln, die der Naturschutzbund sieht, ist lang. Hier gibt’s die Beschwerde-Punkte im Kurzüberblick.
Beschwerdepunkte des Naturschutzbundes
- Die Erweiterung um 656 Stellplätze auf insgesamt 1952 macht voraussichtlich zusätzliche Sicherheitserfordernisse nötig. Etwa eine zusätzliche, dauerhafte Ausfahrt am Krauthügel. Dieser Sachverhalt wurde nicht von unabhängiger, sachverständiger Seite (Feuerpolizei, Baubehörde) geprüft.
- Die Landschaftsschutzgebiete Mönchsberg-Rainberg und Leopoldskroner-Weiher würden durch eine (Not-)Zufahrt, die durch die Erweiterung wohl notwendig wird, dauerhaft beeinträchtigt. Die Beurteilung dieses Sachverhalts ist im Bescheid auf mangelhafter Basis erfolgt.
- Der Ephemerer Tümpel beim Krautwächterhaus acht weltweit hier entdeckte und erstmals beschriebene Wimpertierchen. Die Aushub-Deponie für die Erweiterung befindet sich in der Nähe. Etwaige Auswirkungen wurden nicht ausreichend geprüft.
- Durch den zusätzlichen Bau des Seniorenheims in Nonntal ist eine zusätzliche Verkehrs- und Luftbelastung zu erwarten, was bei der Prüfung nicht berücksichtigt wurde.
- Die Landschaftsschutz-Gebiete Leopoldskroner-Weiher und Mönchsberg-Rainberg verlieren durch den Baubetrieb ihre Erholungswirkung, so der umweltmedizinische Sachverständige.
- Das Land meint, nur 0,75 Prozent der Landschaftsschutzgebiete seien vom Projekt betroffen. Da man aber an zentraler Stelle in die Landschaften eingreift, könne die Auswirkung nicht anhand der betroffenen Fläche beurteilt werden.
- Der Ausbau der Garage trägt zu höherer Verkehrs- und Luftbelastung bei. Das stünde im Widerspruch zum Luftreinhalteprogramm von 2013 und einem Beschluss der Europäischen Kommission, die Verringerung der Luftbelastung fordern.
- Die Verkehrsuntersuchung ist laut Verkehrsplaner Hermann Knoflacher nicht als Grundlage für eine fachlich tragfähige Entscheidungsgrundlage geeignet.
(SALZBURG24)
(Quelle: salzburg24)