Keine Prüfung

Mönchsberg-Garage nicht UVP-pflichtig

Gegen den Bescheid kann noch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Veröffentlicht: 07. Februar 2019 12:28 Uhr
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Ausbau der Mönchsberg-Garage ist nicht notwendig. Zu diesem Schluss kommt nun ein 54-seitiger Bescheid, der von den zuständigen Fachexperten erstellt wurde.

"Die Ablehnung der UVP-Pflicht bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Mönchsberggarage fix gebaut werden kann", so Umweltreferent Heinrich Schellhorn (Grüne) in einer Aussendung am Donnerstag. Etliche Bewilligungen sind dafür noch notwendig: Neben einer naturschutzrechtlichen sind auch noch wasserrechtliche, baurechtliche und gewerberechtliche Genehmigungen erforderlich.

Mönchsberg-Garage: Beschwerde noch möglich

Gegen diesen Bescheid kann außerdem noch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Dies kann von der Landesumweltanwaltschaft, der Standortgemeinde (Stadt Salzburg), von Umweltorganisationen und von Anrainern (innerhalb vier Wochen ab Zustellung bzw. Veröffentlichung im Internet) erfolgen.

Land zieht Einspruch gegen Garage zurück

Der Flächenwidmung für den geplanten Ausbau der Mönchsberg-Garage in der Stadt Salzburg steht nun nichts mehr im Wege. Raumordnungslandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) hat am Donnerstag die Revision gegen die vom Salzburger Landesverwaltungsgericht erteilte raumordnungsrechtliche Genehmigung des Projektes beim Verwaltungsgerichtshof in Wien zurückgezogen. „Örtliche Raumplanung ist Aufgabe der Gemeinden und sie tragen auch die Verantwortung für ihre Entscheidungen“, betont Schwaiger.

Schwaiger bricht mit Kurs Rösslers

Er bricht damit mit dem Kurs seiner grünen Amtsvorgängerin Astrid Rössler, die den Ausbau der Garage verhindern wollte. "Örtliche Raumplanung ist Aufgabe der Gemeinden und sie tragen auch die Verantwortung für ihre Entscheidungen", begründete Schwaiger seinen Schritt. Er sei kein Oberlehrer und werde mit den Kommunen im Bundesland Raumordnungsfragen nicht vor Gericht austragen. Einer Kundmachung der Flächenwidmung für die Garagenerweiterung stehe damit nichts mehr im Wege.

Das Flächenwidmungsverfahren für das Projekt endete ursprünglich mit einem negativen Bescheid der damaligen (bis 2018) Raumordnungslandesrätin Rössler. Der Bescheid wurde anschließend von der Stadt Salzburg beim Landesverwaltungsgericht beeinsprucht. Das Gericht erteilte jedoch die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den Ausbau. Das Raumordnungsressort brachte darauf Revision beim VwGH ein, die nun zurückgezogen wurde.

(SALZBURG24/APA)

(Quelle: salzburg24)

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