Untersucht wurden dabei die zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Garagenausbaus auf die drei betroffenen Schutzgüter, nämlich das UNESCO-Weltkulturerbe, die Luftbelastung sowie das Landschaftsschutzgebiet. Die Besonderheit des Verfahrens lag in der speziellen Fragestellung und in dem Umstand, dass sich die gravierenden Beeinträchtigungen im Wesentlichen auf die Bauphase im betroffenen Landschaftsraum im Nonntal beschränken.
Rössler: "Keine einfache Entscheidung"
"Es war keine einfache Entscheidung, vor allem weil es sich um einen besonders sensiblen Landschaftsraum handelt. Letztlich war die Tatsache ausschlaggebend, dass es sich bei einer befristeten Bauphase nicht um dauerhafte Schäden des Erholungswertes und des Schutzgebietes handelt. Auch in den beiden anderen Schutzkategorien konnten keine derart gravierenden Beeinträchtigungen festgestellt werden, dass dadurch eine UVP-Pflicht ausgelöst würde", fasste Rössler wesentliche Ergebnisse des Bescheides zusammen.
Bewilligung für Mönchsberggarage noch ausständig
"Beim Feststellungsverfahren handelt es sich nur um die Grobprüfung des Vorhabens zur Klärung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Frage der Notwendigkeit einer Erweiterung war nicht zu behandeln. Auch die Frage der Bewilligungsfähigkeit des Projektes wird dadurch noch nicht beantwortet und bleibt den erforderlichen Einzelverfahren vorbehalten. Detailfragen hinsichtlich Ökologie und Bodenschutz werden im Naturschutzverfahren vertieft zu behandeln sein", so Rössler.
(Quelle: salzburg24)