Nach den tödlichen Schüssen eines Hausbesitzers auf einen mutmaßlichen Einbrecher am 31. Juli in der Stadt Salzburg ist der 66-jährige Schütze am Freitag in Salzburg verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft sieht einen dringenden Verdacht des Mordes, weil der Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht gewesen sein dürfte. Der 31-Jährige wurde von einem Projektil am Hinterkopf getroffen, informierte die Staatsanwaltschaft am Freitag in einer Aussendung.
Tödlicher Schuss in Hinterkopf
Die Ermittlungen hätten ergeben, dass ein Geschoss den Einbrecher aus einer Entfernung von 9,15 Metern in den Hinterkopf getroffen habe. Demnach dürften der Getötete und seine Begleiterin zum Zeitpunkt der Schussabgabe bereits auf der Flucht vom Grundstück gewesen sein. "Bei dieser Sachlage geht die Staatsanwaltschaft Salzburg aktuell nicht davon aus, dass eine Notwehrsituation vorgelegen habe."
Trotz Verbots: Schütze wollte Waffe zurück
Die Festnahme des 66-Jährigen wurde wegen Tatbegehungsgefahr angeordnet. Der Mann habe kürzlich trotz des anhängigen Ermittlungsverfahrens und des gegen ihn verhängten vorläufigen Waffenverbots versucht, seine Faustfeuerwaffe von der Landespolizeidirektion Salzburg zurückzubekommen, weil er diese benötige, um sich gegen Dämmerungseinbrüche schützen zu können.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse ordnete die Staatsanwaltschaft die Festnahme des Hausbesitzers an, die vom Landesgericht bewilligt und daraufhin durch die Polizei heute, Freitag, durchgeführt wurde. Der 66-Jährige wurde in die Justizanstalt Salzburg eingeliefert.
Was ist am 31. Juli 2025 in Gnigl passiert?
Die Tat ereignete sich am Nachmittag des 31. Juli. Der 31-Jährige war gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in das Haus mit Garten eingedrungen. Der 66-jährige Bewohner sagte später zur Polizei, dass er im Haus auf die zwei Einbrecher aufmerksam geworden sei. Dabei sei er vom Einbrecher mit einem Messer bedroht worden, woraufhin er sich mit seiner Faustfeuerwaffe verteidigt habe. Der Schütze sprach von Notwehr.
Die Staatsanwaltschaft nahm schon damals Ermittlungen wegen Mordverdachts auf, die aktuell noch nicht abgeschlossen seien. Auch das Ermittlungsverfahren gegen die Lebensgefährtin des Getöteten wegen des Verdachts des Einbruchsdiebstahls sei noch nicht abgeschlossen.
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Anwalt: Notwehr oder irrtümliche Annahme einer Notwehr
Der Verteidiger des verhafteten 66-Jährigen, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sagte in einer Stellungnahme zur APA, dass sein Mandant unschuldig sei. Es handle sich in diesem Fall um Notwehr oder um eine "irrtümliche Annahme einer Notwehr", so der Advokat, der sich ansonsten nicht näher zum Fall äußern wollte.
Schüsse in Salzburg-Gnigl: 66-Jähriger sprach von Notwehr
Der 66-Jährige gab bei der Einvernahme an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Dabei handelt es sich um das Recht, einen "gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren", wie es im Strafgesetzbuch heißt. Unter Umständen bleibt der Hausbesitzer dann straffrei.
Die Handlung ist laut Gesetz jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung bedient hat. Wenn die Verteidigungshandlungen nämlich über das Maß der Notwehr hinausgehen, handelt es sich um eine Notwehrüberschreitung. Das bedeutet, dass die Abwehrmaßnahmen unverhältnismäßig oder nicht mehr erforderlich waren, um den Angriff abzuwehren. Handelt der Angegriffene aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken, kann die Bestrafung für eine vorsätzliche Tat entfallen, aber eine Bestrafung wegen fahrlässiger Begehung des Delikts ist möglich.
(Quelle: apa)