Schwerwiegende Folgen hatte ein mutmaßlicher Einbruchsversuch am Donnerstag im Salzburger Stadtteil Gnigl. Ein 29-Jähriger wurde dabei von einem 66-jährigen Hausbewohner angeschossen und tödlich verletzt, wie die Polizei am Freitag mitteilt. Der mutmaßliche Einbrecher soll den Mann zuvor mit einem Messer bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat die Obduktion der Leiche angeordnet.
Mutmaßliche Einbrecher von Hausbewohner erwischt
Nach Angaben der Polizei sollen der Tote – es handelt sich dabei um einen 29-jährigen ungarischen Staatsbürger – und seine gleichaltrige Partnerin versucht haben, in das Einfamilienhaus des 66-Jährigen nahe des Einkaufszentrums „Zentrum im Berg“ einzudringen. Dabei wurden sie vom Hausbesitzer im Garten erwischt. Er gab an, von dem 29-Jährigen mit einem Messer bedroht worden zu sein. Daraufhin verteidigte er sich mit einer Pistole gegen den mutmaßlichen Einbrecher. Dieser wurde getroffen und verletzt ins Salzburger Landeskrankenhaus gebracht, wo er schließlich trotz notärztlicher Versorgung verstarb. Seine Partnerin wurde vorläufig festgenommen. Sie wird noch befragt und später auf freiem Fuß angezeigt, teilt Polizeisprecher Stefan Karner am Freitag auf SALZBURG24-Anfrage mit.
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Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen. Der Hausbesitzer besaß die Waffe legal. Eine Gefahr für Unbeteiligte bestand nach bisherigen Informationen zu keinem Zeitpunkt, teilte die Polizei noch am Donnerstagabend mit. Die genauen Umstände des Vorfalls – insbesondere Fragen zur Verhältnismäßigkeit der Schussabgabe, zur Bedrohungslage und zur rechtlichen Einordnung der Tat – sind derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Ermittlungen gegen 66-Jährigen nach Schussabgabe in Salzburg-Gnigl
Auf den Hausbesitzer können nun rechtliche Schritte zukommen. Möglich wären Ermittlungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Um den Sachverhalt zu klären, hat die Staatsanwaltschaft Salzburg die Obduktion der Leiche angeordnet, wie Sprecherin Elena Haslinger am Freitag gegenüber S24 mitteilt. Bei tödlichen Schüssen sei ein Fall „per se erst einmal als Mord zu führen“, erklärt Haslinger.
Die Untersuchung soll auch zeigen, von wo geschossen wurde. Der 66-jährige Schütze werde aktuell als Beschuldigter geführt. Es gelte herauszufinden, ob eine Notwehrsituation vorlag und der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt war. Eine Beurteilung sei aber erst mit detaillierteren Informationen der Polizei möglich. Gegen den bisher unbescholtenen Schützen wurde keine U-Haft verhängt.
Notwehr: Was über das Maß hinaus geht
Der 66-Jährige gab an, in Notwehr gehandelt zu haben. Dabei handelt es sich um das Recht, einen "gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren", wie es im Strafgesetzbuch heißt. Unter Umständen bleibt der Hausbesitzer dann straffrei. Die Handlung ist laut Gesetze jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung bedient hat. Wenn die Verteidigungshandlungen nämlich über das Maß der Notwehr hinausgehen, handelt es sich um eine Notwehrüberschreitung. Das bedeutet, dass die Abwehrmaßnahmen unverhältnismäßig oder nicht mehr erforderlich waren, um den Angriff abzuwehren. Handelt der Angegriffene aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken, kann die Bestrafung für eine vorsätzliche Tat entfallen, aber eine Bestrafung wegen fahrlässiger Begehung des Delikts ist möglich.
(Quelle: salzburg24)





















