"Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig", räumte FPÖ-Anwalt Michael Rami am Donnerstag gegenüber der APA ein. Karl Schnell meinte in einer kurzen Reaktion, dass er die Strafe nicht bezahlen wolle. "Ich möchte das anfechten." Die Domain wurde mittlerweile aber umgeleitet und ist vorrübergehend nicht erreichbar.
Was besonders unangenehm sein dürfte: Schnell und seine Mitstreiter hatten erst am 14. August in einer Presseaussendung für die neue Homepage geworben.
FPÖ klagte auf Unterlassung
Die FPÖ hatte bereits unmittelbar nach der Ankündigung von Karl Schell, eine neue Partei zu gründen, auf Unterlassung von Begriffen wie "Freiheitliche Partei", "Freiheitliche" oder Ähnliches geklagt. Es drohe durch Verwechslungsgefahr "unwiederbringlicher Schaden". Schnell nannte seine neue Bewegung dennoch "Die Freiheitlichen in Salzburg (FPS) - Liste Dr. Karl Schnell".
OLG ortet Verwechslungsgefahr
Nachdem ein Richter am Landesgericht die FPÖ zunächst abblitzen ließ, ortete das OLG Linz durchaus eine Verwechslungsgefahr. Die Causa ging zurück an die Erste Instanz. Ende Juli bekam die FPÖ dann Recht: Das Landesgericht Salzburg erließ die einstweilige Verfügung. Der FPS wurde bis zum Ende des Hauptverfahrens - der Zivilprozess ist für 29. September anberaumt - vorläufig verboten, die Bezeichnung "Freiheitliche" als Namen oder Namensbestandteil zu verwenden. Schnell nannte seine Partei darauf in "Freie Partei Salzburg" um. Das Kürzel FPS blieb dasselbe.
(APA)
(Quelle: salzburg24)