Der "Bettel-Paragraf" (§ 29) im Sicherheitsgesetz wird novelliert, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das in Salzburg geltende, absolute Bettelverbot wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit am 30. Juni aufgehoben hatte. Künftig ist stilles Betteln erlaubt. Aufdringliches oder aggressives Betteln wird verboten.
Offensives Betteln ist verboten
Die Gesetzesvorlage wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der Grünen angenommen. Verboten wird: Aufdringliches oder aggressives Betteln wie etwa durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen; Betteln mit unmündigen Minderjährigen, organisiertes Betteln oder die Veranlassung anderer Personen zum Betteln. Gemeinden können zudem durch Verordnung das Betteln an bestimmten öffentlichen Orten gänzlich untersagen, "wenn dadurch das örtliche Gemeinschaftsleben störende Missstände zu erwarten sind".
Hohe Geldstrafen
Vorgesehen sind Geldstrafen von bis zu 500 Euro beziehungsweise Freiheitsstrafen von bis zu einer Woche. Organisiertes Betteln wird mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro oder mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Wochen geahndet.
Das neue Bettelverbot wird voraussichtlich am 1. Dezember oder am 1. Jänner 2013 in Kraft treten. Der Bund kann die Gesetzesvorlage innerhalb von acht Wochen beeinspruchen.
Kein Betteln bei Märkten
Salzburgs Vizebürgermeister Harald Preuner (V) erklärte, durch die Neufassung des Bettelverbotes könne das Betteln bei Märkten oder in der Fußgängerzone in der Altstadt untersagt werden. "Gerade in diesen Bereichen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden gehäuft." Die vorgesehene Verordnungsermächtigung werde nun durch die Stadt Salzburg aufgegriffen. "Der Auftrag zur Ausarbeitung einer Verordnung, mit der die Bettelei in der Stadt soweit als möglich unterbunden werden soll, ist bereits an die zuständige Magistratsabteilung 1 ergangen."
(APA)
(Quelle: salzburg24)