Aktuell sorgt Kater Fritzi, der nur 320 Meter von seinem Zuhause im oö. Rottenbach (Bezirk Grieskirchen) von einem Jäger erschossen wurde, für Aufsehen. Sobald sich Haustiere 300 Meter oder mehr von einem Wohnhaus entfernt oder im Jagdgebiet außerhalb der Rufweite aufhalten, gelten sie laut Paragraph 102 des Jagdgesetzes als streunend und dürfen abgeschossen werden. Dieses Gesetz soll vor allem Wildtiere vor streunenden Hunden und Katzen schützen.
Petition: 20.000 Unterschriften für Haustier-Abschussverbot
Solche und ähnliche Meldungen von Todesfällen diverser Haustiere nimmt der österreichische Tierschutzverein als Anlass für eine Petition für ein Haustier-Abschussverbot. "Wir wollen ein generelles Haustier-Abschussverbot oder eine Einschränkung der Gesetzeslage in Österreich", heißt es seitens des österreichischen Tierschutzverein auf S24-Anfrage. Um bei den bundesländerspezifischen Landtagsstellen eine Forderung zum Verbot des Haustierabschusses stellen zu können, benötigt der Tierschutzverein 20.000 Unterschriften - bereits 6.000 seien gesammelt worden. Mit diesen Stimmen wolle man einen ersten Dialog starten.
Jährlich 30.000 Haustiere von Jägern erlegt
Um die 30.000 Haustiere sollen laut österreichischem Tierschutzverein jährlich von Jägern abgeschossen werden. Doch diese Zahl ist reine Spekulation und stellt sich aus Hochrechnungen in Deutschland zusammen - eine Statistik aus Salzburg gibt es nicht. Laut Tierschutzverein seien wildernde Hunde keineswegs zu entschuldigen. Hierbei sollten die Besitzer mehr in die Verantwortung genommen werden.
Landesjägermeister Mayr-Melnhof bezieht Stellung
Der Zahl von 30.000 getöteten Haustieren steht Landesjägermeister Mayr-Melnhof skeptisch gegenüber. "Dazu gibt es keine Quellenangabe. Ich will aber festhalten, dass hier leider wieder einmal ein falsches Bild der Jäger und Jägerinnen in der Öffentlichkeit gezeichnet wird“, erklärt Mayr-Melnhof in einer Stellungnahme. Der Landesjägermeister betont, dass gerade Hunde ihrem Urinstinkt zu töten gern folgen: "Bei der einen Rasse ist er stärker ausgeprägt als bei einer anderen. Hunde, die im Wald jagen, vergraulen nicht nur Wildtiere von ihren angestammten Äsungsflächen und Einständen, sondern verursachen bedauerlich auch Tierleid."
Mayr-Melnhof: "Gesetzesänderung nicht notwendig"
Ähnlich sollen sich auch freilaufende Katzen verhalten. "Als Nesträuber üben sie erheblichen Einfluss auf den Bestand von Wildtieren aus. In ihr Beuteschema passen die Jungtiere aller Vogelarten und Bodenbrüter." Ob der der Paragraph 102 geändert werden soll? "Ich sehe keine Notwendigkeit einer Gesetzesänderung. Seit den 70er-Jahren gibt es die Empfehlung an alle Salzburger Jägerinnen und Jäger, um möglichen Konflikten vorzubeugen", fügte der Landesjägermeister an. Inhalt dieser Empfehlungen sollen Gespräche zwischen Jägern und Besitzern wildernder Hunde oder Katzen sein. "Die Vorfälle mit wildernden Hunden oder Katzen kommen leider vor, sind aber immer individuelle Einzelfälle“, schließt Mayr-Melnhof ab.
(Quelle: salzburg24)