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Osterfestspiel-Prozess: Verfahren vorerst ohne Kretschmer

Klaus Kretschmer und Verteidiger Leopold Hirsch am Dienstag beim Prozessauftakt.
Veröffentlicht: 12. September 2013 11:27 Uhr
Der zweite Tag im Strafprozess um die Salzburger Osterfestspiel-Affäre hat am Donnerstag so turbulent begonnen, wie der erste am Dienstag geendet hat.
Lilli Zeilinger

Erneut drehte sich anfangs alles um die Verhandlungsfähigkeit eines der drei Angeklagten, und zwar des früheren Technischen Direktors der Festspiele, Klaus Kretschmer. Der 53-Jährige ist - wie schon vorgestern - in der Früh nicht zum Prozess erschienen.

Kretschmers Zustand verschlechtert

Kretschmers Verteidiger Leopold Hirsch sprach von einer deutlichen Verschlechterung des depressiven Zustandes seines Mandanten und legte dem Schöffensenat ein Schreiben des behandelnden Arztes von Mittwoch vor: Eine stationäre Behandlung sei zur psychischen Stabilisierung dringend erforderlich, eine weitere Belastung könnte zu einer Verschlechterung führen, heißt es in dieser Stellungnahme.

Verfahren vorerst ohne Kretschmer

Richterin Daniela Meniuk-Prossinger unterbrach die Verhandlung darauf zur Beratung und gab anschließend bekannt, man werde ein Ergänzungsgutachten jener Sachverständigen einholen, die Kretschmer am vorigen Sonntag Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit attestiert hatte. Diese solle feststellen, ob sich sein Zustand verändert habe und eine Verhandlungsfähigkeit noch gegeben sei. Zweitens beschloss das Gericht, Kretschmer bis zum Vorliegen des Gutachtens vorübergehend aus dem Verfahren auszuscheiden.

Hirsch verlässt Verhandlungssaal

Das Geplänkel zwischen Hirsch und Meniuk-Prossinger ging wie schon am ersten Verhandlungstag weiter: Hirsch lehnte die Sachverständige umgehend ab. Diese habe ihre Expertise am Sonntag nach einem nur 40-minütigen Kurzgespräch erstellt, die Conclusio sei nicht schlüssig nachvollziehbar. Erneut musste die Richterin unterbrechen, um über den Ablehnungsantrag zu entscheiden: Dieser wurde abgewiesen und Kretschmer temporär ausgeschieden. Hirsch behielt sich eine Beschwerde vor und verließ daraufhin den Verhandlungssaal.

Dewittes Anwalt lehnt Trennung des Verfahrens ab

Dann meldete sich auch noch Johann Eder, der Verteidiger des ehemaligen Geschäftsführers der Osterfestspiele, Michael Dewitte (46), zu Wort. Er lehne eine Trennung des Verfahrens ab. Es gehe um die gemeinsamen Verteidigungsrechte. Etwa zum Vorwurf, Dewitte habe rund 800.000 Euro auf verschiedene Konten Kretschmers überwiesen, sei eine Befragung Kretschmer nötig, so der Anwalt. Wieder wurde das Verfahren unterbrochen. Meniuk-Prossinger wies den Einwand "zur Vermeidung der Verfahrensverzögerung" ab und berief sich dabei auch auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes.

Danach konnte der Prozess inhaltlich fortgesetzt werden. Der Anwalt des dritten Angeklagten, ein für zwei Zulieferfirmen verantwortlicher Kaufmann (56), gab seine Gegenäußerung zur Anklage ab und sagte, sein Mandant werde sich vollinhaltlich schuldig bekennen. (APA)

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(Quelle: salzburg24)

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