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Osterfestspielaffäre: Schadensersatzprozess beendet

Der Prozess wurde am Dienstag in Salzburg beendet.
Veröffentlicht: 24. Oktober 2012 09:08 Uhr
Der am 7. März dieses Jahres eröffnete Schadensersatzprozess in der Salzburger Osterfestspielaffäre ist am Dienstag beendet worden.

Zivilrichterin Christine Außerhofer hat die Verhandlung am Landesgericht Salzburg gegen Abend geschlossen. Sie kündigte an, dass ein Teilurteil und ein Zwischenurteil ergehen wird. Diese inhaltlich noch nicht bekannten Urteile werden schriftlich ausgefertigt und dann den Beklagten zugestellt. Diese können Rechtsmittel dagegen ergreifen.

1,5 Millionen Euro gefordert

Die Osterfestspiele GmbH forderte in dem Zivilprozess wegen finanzieller Ungereimtheiten rund 1,5 Mio. Euro von vier beklagten Parteien. Es handelt sich um zwei Rechtsanwälte, die für die Osterfestspiele von 2002 bis 2009 die Auszahlung von Provisionen, Reisekosten, Extrapauschalen und Überstundenabgeltungen in der Höhe von rund 1,1 Mio. Euro an den damaligen Osterfestspiele-Geschäftsführer Michael Dewitte veranlasst hätten, "obwohl es keine vertragliche Grundlage gab", so die Klägerin.

Schadensersatz gefordert wurde auch vom ehemaligen Technischen Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus Kretschmer, und von einer Wiener Steuerberatungskanzlei wegen einer 300.000 Euro hohen, offenbar nicht gerechtfertigten Provisionszahlung aus einer Zuwendung der Vidyaev-Stiftung an die Osterfestspiele. Gegen Dewitte und Kretschmer ist zudem ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der Untreue anhängig.

Zahlreiche Zeugen bei Prozess

In dem Zivilprozess haben zahlreiche Zeugen ausgesagt, darunter Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S), Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler, der künstlerische Geschäftsführer der Osterfestspiele, Peter Alward, und der Rechtsanwalt der Berliner Philharmoniker, Peter Raue. Bezüglich der Schadensersatzforderung, welche die Provision von 300.000 Euro betrifft, werde laut Angaben der Richterin ein Teilurteil ergehen, bezüglich der restlichen 1,1 Mio. hohen Forderung ein Zwischenurteil, erklärte der Vizepräsident des Landesgerichtes Salzburg, Imre Juhasz, auf Anfrage der APA.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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