Das Jury-Ergebnis darf allerdings gemäß Bundesvergabegesetz 2006 nach Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung erst nach der gesetzlich vorgesehenen Stillhaltefrist von zehn Tagen bekannt gegeben werden.
Ursprüngliches Projekt nicht realisierbar
Die neuerliche Wahl ist notwendig geworden, da das ursprünglich erstgereihte Projekt aufgrund gravierender technischer und betriebsorganisatorischer Mängel nicht realisierbar ist und die seitens der Stadt vorgegebenen Kosten weder für den Bau noch für den Betrieb eingehalten wurden. Darüber hinaus konnten die Projektanten die Eignung zur Umsetzung des Projektes nicht nachweisen.
(Quelle: salzburg24)