Am Mittwochnachmittag stand bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags die Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009, das Anliegerleistungsgesetz sowie das Bautechnikgesetz geändert werden, zur Debatte. Nach rund dreieinhalbstündiger Diskussion im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss wurden sie mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und LAbg. Otto Konrad gegen jene der SPÖ und FPS angenommen und somit auf den Weg gebracht. Nun soll das Gesetz kommenden Mittwoch im Landtag beschlossen werden.
Raumordnung: „Bauland kann nicht mehr gehortet werden“
Bei den Grünen sieht man darin eines der wichtigsten Vorhaben dieser Legislaturperiode. Die für Raumplanung zuständige Ressortleiterin Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler hält dazu fest: „Die Raumplanung ist eine wichtige Querschnittsmaterie, von der wichtige Weichenstellungen in der Zukunft abhängig sind. Die Raumplanung kann aber nicht jeden Wunsch erfüllen. Bei einigen Themen, beispielsweise der Mobilisierung von Bauland, wird es de facto zu einem Paradigmenwechsel kommen. Bauland kann künftig nicht mehr gehortet werden – das Bauland ist auf zehn Jahre befristet. Das bedeutet: entweder man bebaut das als Bauland gewidmete Grundstück oder es fällt wieder in eine Grünlandwidmung zurück.“
Bei der Erstellung der Novelle des Raumordnungsgesetzes wurden ausführliche und intensive Beratungen mit den betroffenen Gruppen, dem Gemeindeverband, Ortsplanern, Architekten und vielen mehr, geführt. Die Ergebnisse daraus sind in den Gesetzesentwurf eingeflossen.
Schnell: Nicht der große Wurf
Kritik wurde von der FPS laut, die gegen die Novelle stimmte. Klubobmann Karl Schnell sieht nicht den großen Wurf im Gesetz, er stößt sich vor allem an den Regelungen für Zweitwohnsitze. "Mich interessiert das nicht nur auf Landesebene, als Vizebürgermeister von Saalbach weiß ich, dass Gemeinden keine Handhabe haben und sie den Ausverkauf der Heimat einfach hinnehmen müssen", so Schnell. Für Zweitwohnsitze ist im ROG folgende Regelung vorgesehen. Künftig werden alle Gemeinden mit einem Anteil an Nicht-Hauptwohnsitzen von über 16 Prozent als sogenannte Zweitwohnsitz-Beschränkungsgemeinden ausgewiesen. Von den 119 Salzburger Gemeinden sind das 82, darunter auch die Landeshauptstadt.
(Quelle: salzburg24)