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Regelung zur Pflichtuntersuchung von Prostituierten vor Überarbeitung

APA4185936-2 - 31052011 - WIEN - ?STERREICH: ZU APA-TEXT CI - THEMENBILD - Illustration zum Thema Stra§enprostitution: Eine Frau steht in der Nacht an einer Strasse und wartet auf Kundschaft, aufgenommen am Mittwoch 27. Februar 2008 in Wien (gestellte Szene). Wien will ab 1. November mit dem neuen Prostitutionsgesetz die Stra§enprostitution in Wohngebieten verbieten. Das Gesetz soll am 30. Juni im Landtag beschlossen werden. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Veröffentlicht: 07. November 2014 07:05 Uhr
Die gesetzliche Regelung zur Pflichtuntersuchung von Prostituierten soll überarbeitet werden. Laut "Standard" (Freitagsausgabe) liegt ein dementsprechender Antrag der Landesfrauenreferentinnenkonferenz an das Gesundheitsministerium vor. Anlass zur Überarbeitung ist die "Causa Salzburg".

Darin heißt es, dass "Beratungs- und Untersuchungsmöglichkeiten auf freiwilliger, anonymer, kostenfreier und niedrigschwelliger Basis" stattfinden sollen.

Freiwillige Untersuchungen

Der diese Woche übermittelte Antrag soll laut einer Sprecherin des Ministeriums am 14. November von den Landesgesundheitsreferenten diskutiert werden, so der "Standard". Die Salzburger Causa könnte nun der Anlass für die Überarbeitung sein, hieß es, wobei nicht mit einer sofortigen Umstellung auf die Freiwilligkeit der Untersuchung gerechnet wurde.

Prostituierten Geld zurückgezahlt

Im Oktober wurde bekannt, dass das Land Salzburg Prostituierten rückwirkend für drei Jahre die Kosten von je 35 Euro für die wöchentliche Pflichtuntersuchung zurückzahlen muss. Kosten für das Land in der Höhe von einer Million Euro könnten die Folge sein, so Finanzreferent LHStv. Christian Stöckl (ÖVP) Mitte Oktober. Der Grund war das Fehlen der rechtlichen Basis des am 1. Juni 2010 in Kraft getretenen Erlasses.

 

(APA)

Links zu diesem Artikel:

  • Die "Causa Salzburg"

(Quelle: salzburg24)

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